Klägerin nicht wegen ihrer Religion benachteiligt
Osnabrück. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat nach der heutigen
mündlichen Verhandlung die Klage einer Lehrerin auf Entschädigung wegen
religiöser Diskriminierung gegen die Niedersächsische Landesschulbehörde
(Beklagte) abgewiesen.
Die Klägerin hatte einen Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld nach
dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend gemacht. Sie sah sich aus
religiösen Gründen diskriminiert, weil die Beklagte eine ihr im Jahr 2013
zunächst erteilte Einstellungszusage in den öffentlichen Schuldienst
zurückgenommen hatte, als bekannt geworden war, dass sie auch im Unterricht ein
(muslimisches) Kopftuch tragen wolle. Die Klägerin berief sich zur Begründung
ihres Anspruchs auf die im Jahr 2015 geänderte Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dieses hat entschieden, dass das pauschale
gesetzliche Verbot des Kopftuchtragens an staatlichen Schulen die Glaubens- und
Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 GG verletzt.
Zur Begründung der Klageabweisung führte das Gericht aus, der Anspruch auf
Entschädigung sei schon deshalb zu verneinen, weil die Beklagte die Klägerin
nicht „wegen ihrer Religion" benachteiligt habe. Die Beklagte habe sich vielmehr
auf eine gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz gestützt, die
alle Bewerber gleich behandle, indem sie sämtliche religiösen und
weltanschaulichen Symbole verbiete. Damit habe die Beklagte die gleichen
Einstellungsanforderungen an alle Bewerber in Hinblick auf die staatliche
Neutralitätspflicht gestellt.
Selbst wenn aber eine religiöse Benachteiligung bejaht würde, sei diese hier
gerechtfertigt. Für die Beurteilung des Falles sei retrospektiv die Sach- und
Rechtslage im Jahr 2013 zu betrachten, da zu diesem Zeitpunkt die
Einstellungszusage zurückgenommen worden sei. Im Jahr 2013 habe sich die
Beklagte auf die gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz berufen
dürfen. Damals sei die Rechtsprechung des BVerfG aus dem Jahr 2003 maßgeblich
gewesen, wonach für ein Kopftuchverbot „nur" ein hinreichend bestimmtes Gesetz
gefordert worden sei. Die neuere Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2015, die
für ein Kopftuchverbot zusätzlich eine konkrete Gefahr für die Schutzgüter
Schulfrieden und Neutralität verlange, habe es im Jahr 2013 noch nicht gegeben.
Das Urteil (Az. 3 A 24/16) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines
Monats nach Zugang der schriftlichen Entscheidungsgründe mit dem Antrag auf
Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in
Lüneburg angefochten werden.
Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht am 31. Oktober 2013 endet mit Freispruch/Zweiter Freispruch am 3. Juni 2014 (siehe "Revision II")
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Mittwoch, 18. Januar 2017
Mittwoch, 4. März 2015
Aufgelesen XI
Vom Knast in den Dschihad
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Hannover - 22. Januar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU):
Die Abgeordnete hatte gefragt:
In den NWZ Oldenburger Nachrichten vom 29. Dezember 2014 wird berichtet, dass ein islamistischer Extremist in die JVA Oldenburg überstellt wurde, weil er am Standort Oslebshausen der JVA Bremen „offenbar aus der Zelle heraus wieder Aktivitäten in sein früheres Umfeld in Gröpelingen gestartet hatte".
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Inhaftierte islamistische Aktivitäten aus der JVA Oldenburg heraus entwickelt?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Fortsetzen islamistisch-extremistischer Aktivitäten von Inhaftierten zu verhindern?
3. Sind der Landesregierung Fälle der islamistischen Radikalisierung oder Versuche, andere Häftlinge zu radikalisieren, aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten bekannt?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Der Strafgefangene ist aus Gründen der Sicherheit im Dezember 2014 von der JVA Bremen in die JVA Oldenburg verlegt worden. Er ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Werbung um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt und islamistisch-terroristischen Kreisen zuzuordnen. Daneben sind weitere drei Gefangene, die islamistisch-terroristischen Kreisen zuzuordnen sind, in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Der Gefangene ist gemäß § 82 NJVollzG in Einzelhaft auf einer Sicherheitsstation untergebracht. Telefonate, Besuche und der Schriftverkehr des Gefangenen werden überwacht. Damit ist sichergestellt, dass der Gefangene keine Möglichkeiten hat, unentdeckt islamistisch-terroristische Aktivitäten zu entwickeln.
Zu 2:
Wie bereits in meiner Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Ehlers und Dr. Stefan Birkner (FDP) „Vom Knast in den Dschihad - in Niedersachsen auch" (Landtagsdrucksache 17/2143) ausgeführt, werden die Bediensteten des Justizvollzuges über Erscheinungsformen des politischen und religiösen Extremismus in der Ausbildung, in Dienstbesprechungen und Fortbildungen sensibilisiert. Über kulturelle Aspekte und religiöse Besonderheiten von straffälligen Personen werden die angehenden Vollzugs- und Verwaltungswirte (FH) während des Studiums an der Fachhochschule für Rechtspflege unterrichtet. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist für das Jahr 2015 eine Fortbildungsveranstaltung „Politischer Extremismus heute: Islamistischer Fundamentalismus, Rechts- und Linksextremismus" geplant. Die Fortbildung informiert über diese Begriffe und ihre Hintergründe, über gegenwärtige Entwicklungen in Deutschland und ihre Relevanz für die Arbeit im Justizvollzug.
Bei der diesjährigen Fachtagung der Fachbereichsleitungen Sicherheit wird islamistisch-terroristischer Extremismus ein Schwerpunktthema sein. Ziel ist es, gemeinsam mit erfahrenen Praktikern weitere Handlungsfelder für den Justizvollzug zu identifizieren und daraus Maßnahmen abzuleiten.
Das vom Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof herausgegebene Merkblatt für Justizvollzugsbedienstete über Indikatoren zum Erkennen islamistisch-terroristischer Zusammenhänge ist in der jeweils aktuellen Fassung den zuständigen Bediensteten der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten bekannt. Danach werden Feststellungen, die strafrechtlich relevant sein könnten, den örtlich zuständigen Polizeidienststellen oder dem Landeskriminalamt mitgeteilt. Die abhängig vom Einzelfall ggfs. erforderlichen weiteren Maßnahmen werden zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizvollzugseinrichtung abgestimmt.
Soweit es aus Gründen, die in der Person der oder des Gefangenen liegen, unerlässlich ist, werden Gefangene gemäß § 82 NJVollzG abgesondert sowie Telefonate, Besuch und Schriftverkehr der Gefangenen überwacht.
Die Justizvollzugsanstalten beobachten die Entwicklung dieser Gefangenen aufmerksam und überwachen sie engmaschig. So wird das Verhalten und Vorgehen von Häftlingen, die dem extremistischen Umfeld zuzuordnen sind, aufmerksam beobachtet, um etwaigen zusätzlichen Handlungsbedarf zeitnah erkennen und umsetzen zu können.
Zu 3:
Nein, es gibt bisher keine konkreten Hinweise darauf, dass Gefangene in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen radikalisiert wurden. Aktuell sind zwei junge Gefangene in Niedersachsen inhaftiert, die nach polizeilichen Erkenntnissen bereits vor der Inhaftierung unabhängig voneinander Kontakte in das islamistische Milieu unterhielten.
Interview mit Islamwissenschaftler an Uni Osnabrück
Ceylan: Früher waren sie Ausländer, dann waren sie Türken, jetzt sind sie Muslime. Wir machen aus dem Islam eine Ausländer-Religion. Wir sollten nicht dahin kommen, dass sich die Menschen aus Protest religiöser oder gar radikaler geben, als sie es in Wirklichkeit sind – nach dem gleichen Motto „black is beautiful“ der kulturellen Bewegung der Afro-Amerikaner in den 1960er-Jahren als Gegenreaktion zu den Stigmatisierungen. Ich hätte mir daher gewünscht, Frau Merkel hätte den Satz, der Islam gehöre zu Deutschland, vor drei, vier Jahren gesagt. Jetzt wird er wahrgenommen als hilflose Reaktion auf die Welle von rechts.
Focus online, 24. Januar 2015
Kein Bilderverbot im Koran
Der Koran ist streng, wie alle religiösen Schriften verbietet er viel: Selbstmord, außerehelichen Geschlechtsverkehr, Prostitution, Zinsen, den Verzehr von Schweinefleisch. Was die Heilige Schrift des Islams hingegen nicht enthält, ist ein Bilderverbot.
Spiegel online, 25. Januar 2015
Die Denk-Falle
"In der geballten Faust sind alle Finger gleich." Fürwahr ein treffender Satz für alle Wahrheits-Pächter. Wenn es nur eine Wahrheit geben soll, müssen sie sich schon die Köpfe einschlagen. Bis eine Wahrheit übrig bleibt. Mit geballten Fäusten kann man nicht aufeinander zugehen, man geht aufeinander los.
Sekten und Esoterik, 31. Januar 2015
Eine andere muslimische Gemeinde
Sie widerspricht allen Klischees: Wenn die muslimische Gemeinde Rheinland in Köln zusammenkommt, ist vieles anders. Männer und Frauen beten zusammen. Der Imam - Vorbeter - ist eine Frau. Das hat echten Seltenheitswert in Deutschland. Man trifft sich nicht freitags in der Moschee, sondern familienfreundlich am Wochenende und in Räumen einer evangelischen Kirche. Es wird locker diskutiert, aktuell über islamistischen Terror, Vorurteile gegenüber Muslimen und Pegida.
n-tv, 31. Januar 2015
Kritik an Merkel-Äußerung
Kardinal Karl Lehmann hat sich für eine kritische Betrachtung der vom früheren Bundespräsidenten Christian Wulff geprägten und jüngst von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgegriffenen Formulierung „Der Islam gehört zu Deutschland“ ausgesprochen. In einem am Dienstag vorab veröffentlichten Beitrag für die Zeitung seines Bistums Mainz, „Glaube und Leben“, spricht der Bischof von einem „Schlagwort“, das „viel zu unbestimmt“ sei.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. Februar 2015
Der Koran und der Dschihad
Wie sind diese koranischen Handreichungen zum Dschihad zu interpretieren und anzuwenden? Die einschlägigen Rechtshandbücher der vier sunnitischen Rechtsschulen enthalten in der Regel einen Abschnitt, der sich mit diesen Fragen befasst. Dort besteht Einigkeit darüber, dass die Aussagen des Koran im Kontext des Konflikts zwischen Muhammad und seinen Widersachern zu sehen sind. Wenngleich die damalige Situation im Mekka und Medina des 7. Jahrhunderts nicht direkt auf andere Situationen übertragbar ist, lautet der Konsens weiter, dass Gott den Muslimen unter bestimmten Voraussetzungen den Kampf vorschreibt.
Die Welt, 11. Februar 2015
Ein Toter bei Konferenz über Blasphemie
In Kopenhagen fallen bei einer Konferenz zum Thema Meinungsfreiheit und Blasphemie mehrere Schüsse. Offenbar gilt die Attacke dem Mohammed-Karikaturisten Lars Vilks. Ein Mensch stirbt, drei weitere werden verletzt. Die Täter sind auf der Flucht - an der Grenze zu Deutschland werden die Kontrollen verschärft.
n-tv, 14. Februar 2015
Für demokratischen Islam
In einem bemerkenswert klar formulierten Manifest haben vier renommierte muslimische Intellektuelle an alle politischen und religiösen Autoritäten in den islamisch geprägten Ländern und in Europa appelliert, sich unmissverständlich für einen demokratischen Islam einzusetzen. Zu dieser Eindeutigkeit gehört auch, dass sie konkrete Schritte vorschlagen: Eine Konferenz in Frankreich Anfang 2016, bei der muslimische Persönlichkeiten "die Umrisse eines fortschrittlichen Islam skizzieren", der "fest im 21. Jahrhundert verankert" sein soll.
Deutsche Welle, 22. Februar 2015
Abnabelung vom traditionellen Islam
Damit geht es vor allem um den richtigen Weg - und um die Frage, wie weit dieser von den Muslimen gegangen wird. Entsprechend positiv waren die ersten Reaktionen auf die österreichische Regelung . Diese strebt letztlich eine Abnabelung der Muslime vom traditionellen Islam ihrer Herkunftsregionen an. Umstritten ist dabei vor allem, dass Imame künftig in Österreich ausgebildet und ansässig sein müssen und die laufenden Kosten der Religionsgemeinschaft nicht mehr aus dem Ausland gedeckt werden dürfen.
Katholischer Pressedienst, 2. März 2015
Hannover - 22. Januar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU):
Die Abgeordnete hatte gefragt:
In den NWZ Oldenburger Nachrichten vom 29. Dezember 2014 wird berichtet, dass ein islamistischer Extremist in die JVA Oldenburg überstellt wurde, weil er am Standort Oslebshausen der JVA Bremen „offenbar aus der Zelle heraus wieder Aktivitäten in sein früheres Umfeld in Gröpelingen gestartet hatte".
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Inhaftierte islamistische Aktivitäten aus der JVA Oldenburg heraus entwickelt?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Fortsetzen islamistisch-extremistischer Aktivitäten von Inhaftierten zu verhindern?
3. Sind der Landesregierung Fälle der islamistischen Radikalisierung oder Versuche, andere Häftlinge zu radikalisieren, aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten bekannt?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Der Strafgefangene ist aus Gründen der Sicherheit im Dezember 2014 von der JVA Bremen in die JVA Oldenburg verlegt worden. Er ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Werbung um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt und islamistisch-terroristischen Kreisen zuzuordnen. Daneben sind weitere drei Gefangene, die islamistisch-terroristischen Kreisen zuzuordnen sind, in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Der Gefangene ist gemäß § 82 NJVollzG in Einzelhaft auf einer Sicherheitsstation untergebracht. Telefonate, Besuche und der Schriftverkehr des Gefangenen werden überwacht. Damit ist sichergestellt, dass der Gefangene keine Möglichkeiten hat, unentdeckt islamistisch-terroristische Aktivitäten zu entwickeln.
Zu 2:
Wie bereits in meiner Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Ehlers und Dr. Stefan Birkner (FDP) „Vom Knast in den Dschihad - in Niedersachsen auch" (Landtagsdrucksache 17/2143) ausgeführt, werden die Bediensteten des Justizvollzuges über Erscheinungsformen des politischen und religiösen Extremismus in der Ausbildung, in Dienstbesprechungen und Fortbildungen sensibilisiert. Über kulturelle Aspekte und religiöse Besonderheiten von straffälligen Personen werden die angehenden Vollzugs- und Verwaltungswirte (FH) während des Studiums an der Fachhochschule für Rechtspflege unterrichtet. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist für das Jahr 2015 eine Fortbildungsveranstaltung „Politischer Extremismus heute: Islamistischer Fundamentalismus, Rechts- und Linksextremismus" geplant. Die Fortbildung informiert über diese Begriffe und ihre Hintergründe, über gegenwärtige Entwicklungen in Deutschland und ihre Relevanz für die Arbeit im Justizvollzug.
Bei der diesjährigen Fachtagung der Fachbereichsleitungen Sicherheit wird islamistisch-terroristischer Extremismus ein Schwerpunktthema sein. Ziel ist es, gemeinsam mit erfahrenen Praktikern weitere Handlungsfelder für den Justizvollzug zu identifizieren und daraus Maßnahmen abzuleiten.
Das vom Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof herausgegebene Merkblatt für Justizvollzugsbedienstete über Indikatoren zum Erkennen islamistisch-terroristischer Zusammenhänge ist in der jeweils aktuellen Fassung den zuständigen Bediensteten der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten bekannt. Danach werden Feststellungen, die strafrechtlich relevant sein könnten, den örtlich zuständigen Polizeidienststellen oder dem Landeskriminalamt mitgeteilt. Die abhängig vom Einzelfall ggfs. erforderlichen weiteren Maßnahmen werden zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizvollzugseinrichtung abgestimmt.
Soweit es aus Gründen, die in der Person der oder des Gefangenen liegen, unerlässlich ist, werden Gefangene gemäß § 82 NJVollzG abgesondert sowie Telefonate, Besuch und Schriftverkehr der Gefangenen überwacht.
Die Justizvollzugsanstalten beobachten die Entwicklung dieser Gefangenen aufmerksam und überwachen sie engmaschig. So wird das Verhalten und Vorgehen von Häftlingen, die dem extremistischen Umfeld zuzuordnen sind, aufmerksam beobachtet, um etwaigen zusätzlichen Handlungsbedarf zeitnah erkennen und umsetzen zu können.
Zu 3:
Nein, es gibt bisher keine konkreten Hinweise darauf, dass Gefangene in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen radikalisiert wurden. Aktuell sind zwei junge Gefangene in Niedersachsen inhaftiert, die nach polizeilichen Erkenntnissen bereits vor der Inhaftierung unabhängig voneinander Kontakte in das islamistische Milieu unterhielten.
Interview mit Islamwissenschaftler an Uni Osnabrück
Ceylan: Früher waren sie Ausländer, dann waren sie Türken, jetzt sind sie Muslime. Wir machen aus dem Islam eine Ausländer-Religion. Wir sollten nicht dahin kommen, dass sich die Menschen aus Protest religiöser oder gar radikaler geben, als sie es in Wirklichkeit sind – nach dem gleichen Motto „black is beautiful“ der kulturellen Bewegung der Afro-Amerikaner in den 1960er-Jahren als Gegenreaktion zu den Stigmatisierungen. Ich hätte mir daher gewünscht, Frau Merkel hätte den Satz, der Islam gehöre zu Deutschland, vor drei, vier Jahren gesagt. Jetzt wird er wahrgenommen als hilflose Reaktion auf die Welle von rechts.
Focus online, 24. Januar 2015
Kein Bilderverbot im Koran
Der Koran ist streng, wie alle religiösen Schriften verbietet er viel: Selbstmord, außerehelichen Geschlechtsverkehr, Prostitution, Zinsen, den Verzehr von Schweinefleisch. Was die Heilige Schrift des Islams hingegen nicht enthält, ist ein Bilderverbot.
Spiegel online, 25. Januar 2015
Die Denk-Falle
"In der geballten Faust sind alle Finger gleich." Fürwahr ein treffender Satz für alle Wahrheits-Pächter. Wenn es nur eine Wahrheit geben soll, müssen sie sich schon die Köpfe einschlagen. Bis eine Wahrheit übrig bleibt. Mit geballten Fäusten kann man nicht aufeinander zugehen, man geht aufeinander los.
Sekten und Esoterik, 31. Januar 2015
Eine andere muslimische Gemeinde
Sie widerspricht allen Klischees: Wenn die muslimische Gemeinde Rheinland in Köln zusammenkommt, ist vieles anders. Männer und Frauen beten zusammen. Der Imam - Vorbeter - ist eine Frau. Das hat echten Seltenheitswert in Deutschland. Man trifft sich nicht freitags in der Moschee, sondern familienfreundlich am Wochenende und in Räumen einer evangelischen Kirche. Es wird locker diskutiert, aktuell über islamistischen Terror, Vorurteile gegenüber Muslimen und Pegida.
n-tv, 31. Januar 2015
Kritik an Merkel-Äußerung
Kardinal Karl Lehmann hat sich für eine kritische Betrachtung der vom früheren Bundespräsidenten Christian Wulff geprägten und jüngst von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgegriffenen Formulierung „Der Islam gehört zu Deutschland“ ausgesprochen. In einem am Dienstag vorab veröffentlichten Beitrag für die Zeitung seines Bistums Mainz, „Glaube und Leben“, spricht der Bischof von einem „Schlagwort“, das „viel zu unbestimmt“ sei.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. Februar 2015
Der Koran und der Dschihad
Wie sind diese koranischen Handreichungen zum Dschihad zu interpretieren und anzuwenden? Die einschlägigen Rechtshandbücher der vier sunnitischen Rechtsschulen enthalten in der Regel einen Abschnitt, der sich mit diesen Fragen befasst. Dort besteht Einigkeit darüber, dass die Aussagen des Koran im Kontext des Konflikts zwischen Muhammad und seinen Widersachern zu sehen sind. Wenngleich die damalige Situation im Mekka und Medina des 7. Jahrhunderts nicht direkt auf andere Situationen übertragbar ist, lautet der Konsens weiter, dass Gott den Muslimen unter bestimmten Voraussetzungen den Kampf vorschreibt.
Die Welt, 11. Februar 2015
Ein Toter bei Konferenz über Blasphemie
In Kopenhagen fallen bei einer Konferenz zum Thema Meinungsfreiheit und Blasphemie mehrere Schüsse. Offenbar gilt die Attacke dem Mohammed-Karikaturisten Lars Vilks. Ein Mensch stirbt, drei weitere werden verletzt. Die Täter sind auf der Flucht - an der Grenze zu Deutschland werden die Kontrollen verschärft.
n-tv, 14. Februar 2015
Für demokratischen Islam
In einem bemerkenswert klar formulierten Manifest haben vier renommierte muslimische Intellektuelle an alle politischen und religiösen Autoritäten in den islamisch geprägten Ländern und in Europa appelliert, sich unmissverständlich für einen demokratischen Islam einzusetzen. Zu dieser Eindeutigkeit gehört auch, dass sie konkrete Schritte vorschlagen: Eine Konferenz in Frankreich Anfang 2016, bei der muslimische Persönlichkeiten "die Umrisse eines fortschrittlichen Islam skizzieren", der "fest im 21. Jahrhundert verankert" sein soll.
Deutsche Welle, 22. Februar 2015
Abnabelung vom traditionellen Islam
Damit geht es vor allem um den richtigen Weg - und um die Frage, wie weit dieser von den Muslimen gegangen wird. Entsprechend positiv waren die ersten Reaktionen auf die österreichische Regelung . Diese strebt letztlich eine Abnabelung der Muslime vom traditionellen Islam ihrer Herkunftsregionen an. Umstritten ist dabei vor allem, dass Imame künftig in Österreich ausgebildet und ansässig sein müssen und die laufenden Kosten der Religionsgemeinschaft nicht mehr aus dem Ausland gedeckt werden dürfen.
Katholischer Pressedienst, 2. März 2015
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Dienstag, 20. Januar 2015
Aufgelesen (X)
Präventionsstelle heißt "beRATen"
Hannover - 10. Dezember 2014. Die niedersächsische Präventionsstelle gegen neo-salafistische Radikalisierung wird "beRATen" heißen. Unter Federführung von Sozialministerin Cornelia Rundt und unter enger Beteiligung der islamischen Verbände DITIB und SCHURA sowie der Universität Osnabrück wurde der Trägerverein für diese Beratungsstelle heute im Gästehaus der Landesregierung gegründet.
„Die Präventionsstelle "beRATen" wird ein wichtiges Instrument sein, um Familien unter die Arme zu greifen, in denen junge Menschen unter dem Einfluss der menschenverachtenden Ideologie von Hasspredigern und Djihadisten stehen", erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Das Beratungsangebot werde sich in erster Linie an die Angehörigen junger Menschen richten, die in neo-salafistischen Extremismus und Gewalt abzudriften drohten. „Dass wir uns mit den islamischen Verbänden und weiteren Partnern auf den Aufbau dieses Präventionsangebots einigen konnten, ist ein großer Erfolg", betonte Rundt: „Statt wie zuvor die Muslime mit anlassunabhängigen Moscheekontrollen und Exremisten-Checklisten unter einen Generalverdacht zu stellen, setzen wir nun auf vertrauensvolle Kooperation. Die islamischen Verbände werden eng eingebunden in die Präventionsarbeit, die damit besser akzeptiert und wesentlich erfolgversprechender aufgestellt sein wird."
Der heutigen Trägervereinsgründung waren Verhandlungen vorausgegangen, an denen auch die Universität Osnabrück beteiligt war. Es bestand Einigkeit in der Einschätzung, dass die Präventionsstelle in freier Trägerschaft betrieben werden soll - eine weitere Abgrenzung von der vorherigen Ansiedlung der Präventionsarbeit beim Verfassungsschutz, die eventuelle Adressaten abgeschreckt hatte. „Für die Universität Osnabrück ist es nicht zuletzt als Trägerin des Instituts für Islamische Theologie ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen, den interreligiösen Dialog zu fördern und für die Toleranz einzutreten", erläutert der Präsident der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Wolfgang Lücke: „Allein deshalb ist es für uns selbstverständlich, gegen neosalafistische Bewegungen vorzugehen und die neue Beratungsstelle zu unterstützen."
Die Kosten für die Geschäftsstelle sowie die drei Beraterinnen und Berater werden vom Land getragen. Das Angebot soll landesweit aufgestellt und durch aufsuchende Sozial- und Beratungsarbeit geprägt sein. Neben DITIB, SCHURA, der Uni Osnabrück und dem Land zählen der Landesjugendring Niedersachsen, der Niedersächsische Städtetag, Herr Marks vom Landespräventionsrat und Herr Dr. Marcus, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, zu den Gründungsmitgliedern.
„Keiner, der wegen der Radikalisierung eines Angehörigen beunruhigt ist, muss mehr Angst haben, dass er diesen an den Verfassungsschutz ausliefert", sagte der DITIB-Vorsitzende Yilmaz Kiliç: „Die neue Beratungsstelle wird von den islamischen Verbänden mit getragen und ist unabhängig - wir setzen auf Vertrauen und werden so tatsächlich helfen können." Der SCHURA-Vorsitzende Avni Altiner ergänzte: „Wir sind froh, dass das Thema nun beim Sozialministerium angesiedelt ist und endlich als gesellschaftliches Problem erkannt wurde, und auch als solches behandelt wird. Ebenfalls sind wir der Landesregierung dankbar für den respektvollen Umgang mit den muslimischen Bürgern in Niedersachsen, das zeigt das man hier auf Augenhöhe miteinander arbeitet. Die Vorgängerregierung hat viel Porzellan zerschlagen, das wir nun wieder aufkehren müssen. Es ist gut, dass die Präventionsarbeit jetzt beim Sozialministerium angesiedelt ist."
Die Präventionsstelle gegen neo-salafistische Radikalisierung wird Ratsuchenden Wege für die Abwendung von gewaltbezogener und extremistischer Ideologie und eine Reintegration in die Gesellschaft aufzeigen und dabei begleiten. Betroffene sowie insbesondere Familienangehörige, Freunde und Bekannte aus dem privaten, schulischen und beruflichen Umfeld von Radikalisierung Betroffener junger Menschen werden Beratung und Unterstützung finden. „Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass neo-salafistische Radikalisierung weder ein rein religiöses noch integrationspolitisches Problem ist", sagte Cornelia Rundt, „sondern ein äußerst ernst zu nehmendes gesellschaftliches Phänomen darstellt, von dem besonders junge Männer betroffen sind."
Der Verein wird nun schnell den Aufbau einer Geschäftsstelle und die Einstellung der Beraterinnen und Berater vorantreiben. In einem ersten Beschluss entschied der Vereinsvorstand, bereits an diesem Samstag eine Stellenanzeige zu schalten. Außerdem wurde die Freischaltung einer Telefon-Hotline zur Erstberatung von Rat und Hilfe suchenden Menschen bekannt gegeben. Unter der hannoverschen Rufnummer
0511 - 700 520 40 erreichen Ratsuchende werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die mit dem Anrufer über die Situation sprechen, erste Hinweise geben und den Kontakt zu Beraterinnen und Beratern - für Niedersachsen künftig auch zu „beRATen" - herstellen. Hierüber können auch erste Gespräche auf Türkisch, Arabisch und Russisch vermittelt werden.
Pegida will Herr im Hause sein
Die abendlichen Kundgebungen dienen indessen nicht der Solidarität, sondern der Abgrenzung von "fremden Konflikten". Anstoß für die Aktionen "gegen Islamisierung" sei eine Demonstration von PKK-Anhängern in Dresden gewesen, gab Initiator Lutz Bachmann zu Protokoll. Dass diese im Mittleren Osten gegen Islamisten kämpft, spielte für ihn keine Rolle. Bei Pegida heißt es schlicht: Keine "Glaubens- und Stellvertreterkriege auf deutschem Boden". Pegida geht es nicht um analytische Präzision, vielmehr appelliert man an das "Herr-im-Haus-Gefühl".
Spiegel online, 12. Dezember 2014
Zentralrat der Juden nimmt Muslime in Schutz
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, warnt davor, die islamfeindliche Pegida-Bewegung zu unterschätzen. Und nimmt zugleich die Muslime in Deutschland in Schutz.
Die Welt, 20. Dezember 2014
Churchill faszniert vom Islam
Winston Churchill war vom Islam fasziniert. So sehr, dass seine Familie fürchtete, er würde konvertieren. Das geht aus einem jetzt entdeckten Brief hervor.
Spiegel online, 28. Dezember 2014
Die Zeit, 1. Januar 2015
Koran keine Tötungslizenz
Jene, die der fundamentalistischen Auslegung der Koransuren zur Gewalt entgegentreten, berufen sich auf ganz andere Suren, etwa Koran 5:32: „Wenn jemand einen Menschen tötet, der keinen anderen getötet, auch sonst kein Unheil auf Erden gestiftet hat, so ist‘s, als töte er die Menschen allesamt.“ Die Behauptung, der Koran sei in seiner Gesamtheit ein Werk, das zu Gewalt aufruft und dem Gewalt inhärent ist, trifft nicht zu. Jeder liest heraus, was er will.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. Januar 2015
Klare Worte von der Bundeskanzlerin
Und es geht weiter: "Der Islam gehört zu Deutschland", für diesen Satz hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff auch aus CDU-Kreisen vor gut vier Jahren viel politische Prügel bezogen. Angela Merkel hat ihn damals unterstützt und auch diesen in konservativen Kreisen umstrittenen Satz schon mehrfach so gesagt. Nun wiederholt sie ihn in der aufgeheizten Diskussion um Pegida - und riskiert damit, bei etlichen Wählern auf Unverständnis zu stoßen.
Spiegel online, 12. Januar 2015
Nur Mekka-Koran zeitlos
Taha hatte es gewagt, in seinem Werk "Die zweite Botschaft des Islam" einen Teil des Korantextes zu kritisieren. Seines Erachtens gilt nur der in Mekka 610 bis 622 offenbarte Koran als zeitlos, weil er universal sinnstiftende Lehren im ethischen Sinne beinhaltet. Die von Muhammad als Staatsmann einer irdischen Gemeinde in Medina 622 bis 632 verkündeten Koranstellen seien hingegen nur im historischen Kontext zu begreifen. Indirekt thematisierte er so auch eines der Tabuthemen des innerislamischen Diskurses, nämlich das Phänomen der Gewalt in der Gemeinde des Propheten, das bis heute Extremisten als Legitimationsgrundlage dient.
Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 2015
Hannover - 10. Dezember 2014. Die niedersächsische Präventionsstelle gegen neo-salafistische Radikalisierung wird "beRATen" heißen. Unter Federführung von Sozialministerin Cornelia Rundt und unter enger Beteiligung der islamischen Verbände DITIB und SCHURA sowie der Universität Osnabrück wurde der Trägerverein für diese Beratungsstelle heute im Gästehaus der Landesregierung gegründet.
„Die Präventionsstelle "beRATen" wird ein wichtiges Instrument sein, um Familien unter die Arme zu greifen, in denen junge Menschen unter dem Einfluss der menschenverachtenden Ideologie von Hasspredigern und Djihadisten stehen", erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Das Beratungsangebot werde sich in erster Linie an die Angehörigen junger Menschen richten, die in neo-salafistischen Extremismus und Gewalt abzudriften drohten. „Dass wir uns mit den islamischen Verbänden und weiteren Partnern auf den Aufbau dieses Präventionsangebots einigen konnten, ist ein großer Erfolg", betonte Rundt: „Statt wie zuvor die Muslime mit anlassunabhängigen Moscheekontrollen und Exremisten-Checklisten unter einen Generalverdacht zu stellen, setzen wir nun auf vertrauensvolle Kooperation. Die islamischen Verbände werden eng eingebunden in die Präventionsarbeit, die damit besser akzeptiert und wesentlich erfolgversprechender aufgestellt sein wird."
Der heutigen Trägervereinsgründung waren Verhandlungen vorausgegangen, an denen auch die Universität Osnabrück beteiligt war. Es bestand Einigkeit in der Einschätzung, dass die Präventionsstelle in freier Trägerschaft betrieben werden soll - eine weitere Abgrenzung von der vorherigen Ansiedlung der Präventionsarbeit beim Verfassungsschutz, die eventuelle Adressaten abgeschreckt hatte. „Für die Universität Osnabrück ist es nicht zuletzt als Trägerin des Instituts für Islamische Theologie ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen, den interreligiösen Dialog zu fördern und für die Toleranz einzutreten", erläutert der Präsident der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Wolfgang Lücke: „Allein deshalb ist es für uns selbstverständlich, gegen neosalafistische Bewegungen vorzugehen und die neue Beratungsstelle zu unterstützen."
Die Kosten für die Geschäftsstelle sowie die drei Beraterinnen und Berater werden vom Land getragen. Das Angebot soll landesweit aufgestellt und durch aufsuchende Sozial- und Beratungsarbeit geprägt sein. Neben DITIB, SCHURA, der Uni Osnabrück und dem Land zählen der Landesjugendring Niedersachsen, der Niedersächsische Städtetag, Herr Marks vom Landespräventionsrat und Herr Dr. Marcus, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, zu den Gründungsmitgliedern.
„Keiner, der wegen der Radikalisierung eines Angehörigen beunruhigt ist, muss mehr Angst haben, dass er diesen an den Verfassungsschutz ausliefert", sagte der DITIB-Vorsitzende Yilmaz Kiliç: „Die neue Beratungsstelle wird von den islamischen Verbänden mit getragen und ist unabhängig - wir setzen auf Vertrauen und werden so tatsächlich helfen können." Der SCHURA-Vorsitzende Avni Altiner ergänzte: „Wir sind froh, dass das Thema nun beim Sozialministerium angesiedelt ist und endlich als gesellschaftliches Problem erkannt wurde, und auch als solches behandelt wird. Ebenfalls sind wir der Landesregierung dankbar für den respektvollen Umgang mit den muslimischen Bürgern in Niedersachsen, das zeigt das man hier auf Augenhöhe miteinander arbeitet. Die Vorgängerregierung hat viel Porzellan zerschlagen, das wir nun wieder aufkehren müssen. Es ist gut, dass die Präventionsarbeit jetzt beim Sozialministerium angesiedelt ist."
Die Präventionsstelle gegen neo-salafistische Radikalisierung wird Ratsuchenden Wege für die Abwendung von gewaltbezogener und extremistischer Ideologie und eine Reintegration in die Gesellschaft aufzeigen und dabei begleiten. Betroffene sowie insbesondere Familienangehörige, Freunde und Bekannte aus dem privaten, schulischen und beruflichen Umfeld von Radikalisierung Betroffener junger Menschen werden Beratung und Unterstützung finden. „Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass neo-salafistische Radikalisierung weder ein rein religiöses noch integrationspolitisches Problem ist", sagte Cornelia Rundt, „sondern ein äußerst ernst zu nehmendes gesellschaftliches Phänomen darstellt, von dem besonders junge Männer betroffen sind."
Der Verein wird nun schnell den Aufbau einer Geschäftsstelle und die Einstellung der Beraterinnen und Berater vorantreiben. In einem ersten Beschluss entschied der Vereinsvorstand, bereits an diesem Samstag eine Stellenanzeige zu schalten. Außerdem wurde die Freischaltung einer Telefon-Hotline zur Erstberatung von Rat und Hilfe suchenden Menschen bekannt gegeben. Unter der hannoverschen Rufnummer
0511 - 700 520 40 erreichen Ratsuchende werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die mit dem Anrufer über die Situation sprechen, erste Hinweise geben und den Kontakt zu Beraterinnen und Beratern - für Niedersachsen künftig auch zu „beRATen" - herstellen. Hierüber können auch erste Gespräche auf Türkisch, Arabisch und Russisch vermittelt werden.
Pegida will Herr im Hause sein
Die abendlichen Kundgebungen dienen indessen nicht der Solidarität, sondern der Abgrenzung von "fremden Konflikten". Anstoß für die Aktionen "gegen Islamisierung" sei eine Demonstration von PKK-Anhängern in Dresden gewesen, gab Initiator Lutz Bachmann zu Protokoll. Dass diese im Mittleren Osten gegen Islamisten kämpft, spielte für ihn keine Rolle. Bei Pegida heißt es schlicht: Keine "Glaubens- und Stellvertreterkriege auf deutschem Boden". Pegida geht es nicht um analytische Präzision, vielmehr appelliert man an das "Herr-im-Haus-Gefühl".
Spiegel online, 12. Dezember 2014
Zentralrat der Juden nimmt Muslime in Schutz
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, warnt davor, die islamfeindliche Pegida-Bewegung zu unterschätzen. Und nimmt zugleich die Muslime in Deutschland in Schutz.
Die Welt, 20. Dezember 2014
Churchill faszniert vom Islam
Winston Churchill war vom Islam fasziniert. So sehr, dass seine Familie fürchtete, er würde konvertieren. Das geht aus einem jetzt entdeckten Brief hervor.
Spiegel online, 28. Dezember 2014
Reformation ohne muslimischen Luther
Der Islam braucht eine Reformation. Das ist kein Ruf nach einem muslimischen Luther, sehr wohl aber nach einer Auseinandersetzung darüber, wie wir unsere Religion interpretieren. Wie aber können wir diese Auseinandersetzung so führen, dass sie auch von der muslimischen Gemeinschaft getragen und akzeptiert wird?
Jeder reformatorische Ansatz muss zunächst damit umgehen, dass der Koran im Islam als wortwörtliche Offenbarung Gottes an den Propheten Mohammed gilt.Die Zeit, 1. Januar 2015
Koran keine Tötungslizenz
Jene, die der fundamentalistischen Auslegung der Koransuren zur Gewalt entgegentreten, berufen sich auf ganz andere Suren, etwa Koran 5:32: „Wenn jemand einen Menschen tötet, der keinen anderen getötet, auch sonst kein Unheil auf Erden gestiftet hat, so ist‘s, als töte er die Menschen allesamt.“ Die Behauptung, der Koran sei in seiner Gesamtheit ein Werk, das zu Gewalt aufruft und dem Gewalt inhärent ist, trifft nicht zu. Jeder liest heraus, was er will.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. Januar 2015
Klare Worte von der Bundeskanzlerin
Und es geht weiter: "Der Islam gehört zu Deutschland", für diesen Satz hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff auch aus CDU-Kreisen vor gut vier Jahren viel politische Prügel bezogen. Angela Merkel hat ihn damals unterstützt und auch diesen in konservativen Kreisen umstrittenen Satz schon mehrfach so gesagt. Nun wiederholt sie ihn in der aufgeheizten Diskussion um Pegida - und riskiert damit, bei etlichen Wählern auf Unverständnis zu stoßen.
Spiegel online, 12. Januar 2015
Nur Mekka-Koran zeitlos
Taha hatte es gewagt, in seinem Werk "Die zweite Botschaft des Islam" einen Teil des Korantextes zu kritisieren. Seines Erachtens gilt nur der in Mekka 610 bis 622 offenbarte Koran als zeitlos, weil er universal sinnstiftende Lehren im ethischen Sinne beinhaltet. Die von Muhammad als Staatsmann einer irdischen Gemeinde in Medina 622 bis 632 verkündeten Koranstellen seien hingegen nur im historischen Kontext zu begreifen. Indirekt thematisierte er so auch eines der Tabuthemen des innerislamischen Diskurses, nämlich das Phänomen der Gewalt in der Gemeinde des Propheten, das bis heute Extremisten als Legitimationsgrundlage dient.
Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 2015
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Montag, 1. Dezember 2014
Aufgelesen (IX)
Präventionsstelle gegen Radikalisierung
Hannover - 22. Oktober 2014. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat sich mit den islamischen Verbänden Ditib und Schura auf die Gründung einer Präventionsstelle gegen neosalafistische Radikalisierung für Niedersachsen geeinigt. Ein gemeinsamer Trägerverein, an dem auch weitere Verbände aus der Jugend- und Sozialarbeit beteiligt sein sollen, soll noch in diesem Jahr gegründet werden. Das Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger, die in der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis oder im schulischen Umfeld bei jemandem eine vermeintliche Radikalisierung beobachten, kann somit Anfang 2015 starten. Ministerin Cornelia Rundt: „Wir wollen diese Präventionsstelle nun mit drei vollen Beraterinnen- und Beraterstellen ausstatten. Somit ist gesichert, dass der neue Verein 2015 ein qualitativ gutes Beratungsangebot zum Thema neosalafistische Radikalisierung für ganz Niedersachsen anbieten kann." Nun wird noch ein Name für den Verein gesucht.
Bei der entscheidenden Verhandlungsrunde im Niedersächsischen Sozialministerium am späten Dienstag gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gesprächsrunde einen von Sozialministerin Cornelia Rundt vorgelegten Satzungsentwurf durch und erzielten bezüglich dessen Ausgestaltung Einigkeit. So wird den Verbänden Schura und Ditib unter anderem jeweils ein Platz im Vereinsvorstand zugesichert. „Es freut mich außerordentlich, dass wir diese Präventionsstelle gemeinsam mit den islamischen Verbänden schaffen und betreiben", sagte Cornelia Rundt nach dem Treffen hochzufrieden: „Dieses ist die endgültige Abkehr von der islamfeindlichen Haltung der Vorgängerregierung, die ihre Islamismusbekämpfung beim Verfassungsschutz angesiedelt hatte und die mit anlassunabhängigen Moscheekontrollen und ominösen Checklisten die Muslime in Niedersachsen stigmatisiert hat. Jetzt begegnen wir dem Phänomen, dass junge Menschen als Krieger in den Dschihad abwandern, in enger Kooperation mit den Muslimen und nicht gegen sie." Rundt betonte, dass die neosalafistische Radikalisierung kein spezielles Problem der Muslime ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Das zeige sich allein schon dadurch, dass viele Konvertiten unter den gewaltbereiten Neosalafisten seien.
Yılmaz Kiliç, Vorsitzender des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen, erklärte angesichts der Einigung: „Ich bin froh, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit nun Früchte trägt. Die Vorbeugung von neosalafistischer Radikalisierung kann nur gemeinsam gelingen. Mit dem Weg, der nun eingeschlagen worden ist, wird die muslimische Community diese Präventionsstelle unterstützen und akzeptieren."
Auch Avni Altiner, Vorsitzender der Schura Niedersachsen, zeigte sich zufrieden mit dem erzielten Konsens: „Aus der geschaffenen Beratungsstelle und ihrer Besetzung wird klar, dass es sich bei diesem Thema um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt. Sie zeigt den in Niedersachsen lebenden Muslimen, dass das Land dieses Problem ernsthaft angeht, ohne die Muslime zu stigmatisieren oder sie in eine Ecke mit Extremisten zu stellen. Dass dieses Ergebnis gemeinschaftlich erzielt wurde, zeigt zudem, wie gut die Muslime in Niedersachsen integriert sind und dass das Land seine Verantwortung den Bürgern gegenüber ernst nimmt. Erfreulich ist auch, dass die Stelle mit ausreichend Personal besetzt ist, so dass von Anfang an eine flächendeckende Arbeit möglich ist."
Dieter Nuhr ein Hassprediger?
Etwa 20 Muslime – Männer, Jugendliche und Kinder – haben sich am Sonnabend vor der Osnabrücker Stadthalle aufgestellt. Sie halten Plakate mit Parolen gegen den Kabarettisten Dieter Nuhr in die Höhe, rufen zum Boykott seiner Show auf. "Dieter Nuhr erzählt Lügen über den Islam", steht auf einem Plakat. Eine Tafel zeigt den Kopf des Kabarettisten in einem roten Kreis mit rotem Balken und der Unterschrift: "Stoppt den Hassprediger."
Hamburger Abendblatt, 26. Oktober 2014
Nuhr-Demonstranten
20 von 1,6 Milliarden Muslimen haben in Osnabrück gegen einen Auftritt des Kabarettisten Dieter Nuhr protestiert. Kinder, Jugendliche und Erwachsene warfen ihm “Lügen über den Islam” vor. Dieter Nuhr sei ein “Hassprediger”. Das “Hamburger Abendblatt” titelte “Muslime beleidigen Dieter Nuhr als Hassprediger”. Doch der knicke “vor den Demonstranten” nicht ein. Was eine andere Zeitung “tapfer” fand. Dieter Nuhr wähnte sich derweil bei Facebook schon im Gefängnis.
Hier weiterlesen, 27. Oktober 2014
Hannover - 22. Oktober 2014. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat sich mit den islamischen Verbänden Ditib und Schura auf die Gründung einer Präventionsstelle gegen neosalafistische Radikalisierung für Niedersachsen geeinigt. Ein gemeinsamer Trägerverein, an dem auch weitere Verbände aus der Jugend- und Sozialarbeit beteiligt sein sollen, soll noch in diesem Jahr gegründet werden. Das Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger, die in der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis oder im schulischen Umfeld bei jemandem eine vermeintliche Radikalisierung beobachten, kann somit Anfang 2015 starten. Ministerin Cornelia Rundt: „Wir wollen diese Präventionsstelle nun mit drei vollen Beraterinnen- und Beraterstellen ausstatten. Somit ist gesichert, dass der neue Verein 2015 ein qualitativ gutes Beratungsangebot zum Thema neosalafistische Radikalisierung für ganz Niedersachsen anbieten kann." Nun wird noch ein Name für den Verein gesucht.
Bei der entscheidenden Verhandlungsrunde im Niedersächsischen Sozialministerium am späten Dienstag gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gesprächsrunde einen von Sozialministerin Cornelia Rundt vorgelegten Satzungsentwurf durch und erzielten bezüglich dessen Ausgestaltung Einigkeit. So wird den Verbänden Schura und Ditib unter anderem jeweils ein Platz im Vereinsvorstand zugesichert. „Es freut mich außerordentlich, dass wir diese Präventionsstelle gemeinsam mit den islamischen Verbänden schaffen und betreiben", sagte Cornelia Rundt nach dem Treffen hochzufrieden: „Dieses ist die endgültige Abkehr von der islamfeindlichen Haltung der Vorgängerregierung, die ihre Islamismusbekämpfung beim Verfassungsschutz angesiedelt hatte und die mit anlassunabhängigen Moscheekontrollen und ominösen Checklisten die Muslime in Niedersachsen stigmatisiert hat. Jetzt begegnen wir dem Phänomen, dass junge Menschen als Krieger in den Dschihad abwandern, in enger Kooperation mit den Muslimen und nicht gegen sie." Rundt betonte, dass die neosalafistische Radikalisierung kein spezielles Problem der Muslime ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Das zeige sich allein schon dadurch, dass viele Konvertiten unter den gewaltbereiten Neosalafisten seien.
Yılmaz Kiliç, Vorsitzender des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen, erklärte angesichts der Einigung: „Ich bin froh, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit nun Früchte trägt. Die Vorbeugung von neosalafistischer Radikalisierung kann nur gemeinsam gelingen. Mit dem Weg, der nun eingeschlagen worden ist, wird die muslimische Community diese Präventionsstelle unterstützen und akzeptieren."
Auch Avni Altiner, Vorsitzender der Schura Niedersachsen, zeigte sich zufrieden mit dem erzielten Konsens: „Aus der geschaffenen Beratungsstelle und ihrer Besetzung wird klar, dass es sich bei diesem Thema um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt. Sie zeigt den in Niedersachsen lebenden Muslimen, dass das Land dieses Problem ernsthaft angeht, ohne die Muslime zu stigmatisieren oder sie in eine Ecke mit Extremisten zu stellen. Dass dieses Ergebnis gemeinschaftlich erzielt wurde, zeigt zudem, wie gut die Muslime in Niedersachsen integriert sind und dass das Land seine Verantwortung den Bürgern gegenüber ernst nimmt. Erfreulich ist auch, dass die Stelle mit ausreichend Personal besetzt ist, so dass von Anfang an eine flächendeckende Arbeit möglich ist."
Dieter Nuhr ein Hassprediger?
Etwa 20 Muslime – Männer, Jugendliche und Kinder – haben sich am Sonnabend vor der Osnabrücker Stadthalle aufgestellt. Sie halten Plakate mit Parolen gegen den Kabarettisten Dieter Nuhr in die Höhe, rufen zum Boykott seiner Show auf. "Dieter Nuhr erzählt Lügen über den Islam", steht auf einem Plakat. Eine Tafel zeigt den Kopf des Kabarettisten in einem roten Kreis mit rotem Balken und der Unterschrift: "Stoppt den Hassprediger."
Hamburger Abendblatt, 26. Oktober 2014
Nuhr-Demonstranten
20 von 1,6 Milliarden Muslimen haben in Osnabrück gegen einen Auftritt des Kabarettisten Dieter Nuhr protestiert. Kinder, Jugendliche und Erwachsene warfen ihm “Lügen über den Islam” vor. Dieter Nuhr sei ein “Hassprediger”. Das “Hamburger Abendblatt” titelte “Muslime beleidigen Dieter Nuhr als Hassprediger”. Doch der knicke “vor den Demonstranten” nicht ein. Was eine andere Zeitung “tapfer” fand. Dieter Nuhr wähnte sich derweil bei Facebook schon im Gefängnis.
Hier weiterlesen, 27. Oktober 2014
Hört Streit auf?
Ein Vorzeigeprojekt sollte es werden, als in Münster vor ein paar Jahren das Zentrum für Islamische Theologie eröffnete. Hier sollen seitdem vor allem Lehrer für den staatlichen Religionsunterricht ausgebildet werden, unter Leitung von Mouhanad Khorchide.
Doch wie soll der Islam gelehrt werden? Nicht so aufgeklärt wie von Khorchide, fanden mehrere Islam-Verbände im letzten Jahr.
Doch wie soll der Islam gelehrt werden? Nicht so aufgeklärt wie von Khorchide, fanden mehrere Islam-Verbände im letzten Jahr.
Zeit online, 28. Oktober 2014
Gibt es den Islam?
Eine große Mehrheit der Muslime lebt friedlich ihren Glauben und lehnt den Islamischen Staat (IS) ab. Viele empfinden Schmerz darüber, dass ihre Heilige Schrift von Banditen zur Begründung grässlicher Verbrechen genutzt wird. Aber ist „der“ Islam wirklich ganz unbeteiligt an den kollektiven Gewaltausbrüchen?
Focus, 10. November 2014
Koran aus Frühzeit des Islam in Tübinger Universität
Eine Koranhandschrift im Bestand der Universitätsbibliothek Tübingen stammt nach neuesten Erkenntnissen aus der Frühzeit des Islam - und ist damit deutlich älter als bisher gedacht. Sie ist in kufischer Schrift, also kurz nach dem Tod des Propheten Mohammed verfasst.
Focus, 11. November 2014
Koran und Homosexualität
Theologe Çetin stellte in seinem Vortrag fest, dass der Koran an keiner Stelle explizit auf Homosexualität eingehe. Folglich sei die Interpretationen von richtig oder falsch vor allem eine Auslegungssache. Dennoch ließ Çetin keinen Zweifel daran, dass Homosexualität nach Auffassung der meisten muslimischen Gelehrten eine Sünde sei, die - wenn überhaupt - im Privaten stattfinden solle. Doch er fügte hinzu: "Wer Homosexuelle beleidigt oder diskriminiert, sündigt ebenfalls."
Spiegel online, 25. November 2014
Populisten nutzen Ahnungslosigkeit
Populisten aus dem rechten Lager haben mit ihren Warnungen vor dem Islam, der die Welt erobert, offenbar ganze Arbeit geleistet: Die Menschen in Deutschland und anderen Industriestaaten glauben, dass viel mehr Muslime und Einwanderer dort leben, als es tatsächlich der Fall ist.
Huffington Post, 27. November 2014
Gibt es den Islam?
Eine große Mehrheit der Muslime lebt friedlich ihren Glauben und lehnt den Islamischen Staat (IS) ab. Viele empfinden Schmerz darüber, dass ihre Heilige Schrift von Banditen zur Begründung grässlicher Verbrechen genutzt wird. Aber ist „der“ Islam wirklich ganz unbeteiligt an den kollektiven Gewaltausbrüchen?
Focus, 10. November 2014
Koran aus Frühzeit des Islam in Tübinger Universität
Eine Koranhandschrift im Bestand der Universitätsbibliothek Tübingen stammt nach neuesten Erkenntnissen aus der Frühzeit des Islam - und ist damit deutlich älter als bisher gedacht. Sie ist in kufischer Schrift, also kurz nach dem Tod des Propheten Mohammed verfasst.
Focus, 11. November 2014
Koran und Homosexualität
Theologe Çetin stellte in seinem Vortrag fest, dass der Koran an keiner Stelle explizit auf Homosexualität eingehe. Folglich sei die Interpretationen von richtig oder falsch vor allem eine Auslegungssache. Dennoch ließ Çetin keinen Zweifel daran, dass Homosexualität nach Auffassung der meisten muslimischen Gelehrten eine Sünde sei, die - wenn überhaupt - im Privaten stattfinden solle. Doch er fügte hinzu: "Wer Homosexuelle beleidigt oder diskriminiert, sündigt ebenfalls."
Spiegel online, 25. November 2014
Populisten nutzen Ahnungslosigkeit
Populisten aus dem rechten Lager haben mit ihren Warnungen vor dem Islam, der die Welt erobert, offenbar ganze Arbeit geleistet: Die Menschen in Deutschland und anderen Industriestaaten glauben, dass viel mehr Muslime und Einwanderer dort leben, als es tatsächlich der Fall ist.
Huffington Post, 27. November 2014
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Yilmaz Kilic
Montag, 15. April 2013
Staatsvertrag in Niedersachsen
Landesregierung und muslimische Verbände suchen das Gespräch
Hannover. Ministerpräsident Stephan Weil hat am (heutigen) Montag Vertreter der islamischen Verbände SCHURA und DiTiB zu einem ersten Gedankenaustausch nach dem Regierungswechsel in der Staatskanzlei empfangen. Im Mittelpunkt des mehr als einstündigen Gesprächs, an dem vonseiten der Landesregierung u. a. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Sozial-Staatssekretär Jörg Röhmann teilnahmen, stand ein Staatsvertrag zwischen dem Land und den Muslimen in Niedersachsen.
Nach dem Gespräch erklärte Ministerpräsident Weil: „Ich begrüße das Interesse der beiden Religionsverbände, zeitnah mit der neuen Niedersächsischen Landesregierung ins Gespräch zu kommen. Wir setzen uns ein für ein weltoffenes Niedersachsen und für eine gelebte Willkommenskultur, die die religiöse und kulturelle Vielfalt der Menschen im Land anerkennt und fördert. Dazu gehört auch ein Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden, um Regelungen über das Verhältnis des Landes Niedersachsen zu ihnen zu treffen."
Hierzu wurde mit den anwesenden Vertretern des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen (SCHURA), Avni Altiner und Firouz Vladi, sowie mit Emine Oguz und Yilmaz Kilic von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DiTiB) die Ausarbeitung eines Fahrplans zur Aufnahme von Verhandlungen vereinbart. Weil: „Innerhalb der nächsten sechs Wochen sollen beide Seiten ihre Mitglieder der Verhandlungskommission benennen, die dann zügig die Gespräche über einen Staatsvertrag aufnehmen wird. Der heutige Termin war ein sehr guter Auftakt."
Hannover. Ministerpräsident Stephan Weil hat am (heutigen) Montag Vertreter der islamischen Verbände SCHURA und DiTiB zu einem ersten Gedankenaustausch nach dem Regierungswechsel in der Staatskanzlei empfangen. Im Mittelpunkt des mehr als einstündigen Gesprächs, an dem vonseiten der Landesregierung u. a. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Sozial-Staatssekretär Jörg Röhmann teilnahmen, stand ein Staatsvertrag zwischen dem Land und den Muslimen in Niedersachsen.
Nach dem Gespräch erklärte Ministerpräsident Weil: „Ich begrüße das Interesse der beiden Religionsverbände, zeitnah mit der neuen Niedersächsischen Landesregierung ins Gespräch zu kommen. Wir setzen uns ein für ein weltoffenes Niedersachsen und für eine gelebte Willkommenskultur, die die religiöse und kulturelle Vielfalt der Menschen im Land anerkennt und fördert. Dazu gehört auch ein Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden, um Regelungen über das Verhältnis des Landes Niedersachsen zu ihnen zu treffen."
Hierzu wurde mit den anwesenden Vertretern des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen (SCHURA), Avni Altiner und Firouz Vladi, sowie mit Emine Oguz und Yilmaz Kilic von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DiTiB) die Ausarbeitung eines Fahrplans zur Aufnahme von Verhandlungen vereinbart. Weil: „Innerhalb der nächsten sechs Wochen sollen beide Seiten ihre Mitglieder der Verhandlungskommission benennen, die dann zügig die Gespräche über einen Staatsvertrag aufnehmen wird. Der heutige Termin war ein sehr guter Auftakt."
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