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Mittwoch, 17. April 2024

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Muss der Islam raus aus Deutschland?

Ich habe die auf einer Facebook-Seite veröffentlichte Forderung, der Islam müsse raus aus Deutschland, als neofaschistisch eingestuft. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft klagte mich an. Das Wilhelmshavener Amtsgericht verurteilte mich zu einer Geldstrafe. Dagegen habe ich Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung fand am 31. Oktober 2013 vor dem Oldenburger Landgericht statt. Ich wurde frei gesprochen. Ich bleibe dabei: Wer den Islam aus Deutschland vertreiben will, denkt neofaschistisch. Dazu ein Zeitungsbericht 






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Freitag, 5. April 2013

Gastbeitrag II

Pfote drauf! Wir bringen diesen Heini ins Gefängnis!

Das flutscht nur so für mich als leidgeprüfter Jagdterrier, der sich schon riesig auf eine herrchenfreie Bude freut. Alle, die ebenfalls mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden lieber im Gefängnis als sonstwo sehen, schreiben nun überall Kommentare, in denen sie ihrer Freude über das Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichtes Ausdruck verleihen. Und was macht dieser Heini am anderen Ende der Leine? Der veröffentlicht diese Kommentare nicht. Gespeichert sind sie allerdings. Was noch schlimmer ist: Er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Doch es darf weiter geträumt werden...

Allerdings lege ich die Ohren an, wenn ich mir vorstelle, dass dieser Traum zerplatzen könnte wie eine Seifenblase. So ist es 2005 einem Anwalt gegangen, der auch die "Wilhelmshavener Zeitung" vertritt. Der erzählte auf einem Gerichtsflur einem Anwaltskollegen und einer Mandantin, dass mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden aus Hannover weg musste, weil er wohl vorbestraft sei. Da wäre mir ganz wohl um mein Terrierherz geworden. Denn ich bin über Ostern mit diesem Heini am anderen Ende der Leine dort gewesen. Diese Stadt verlassen zu müssen, muss wirklich eine harte Strafe sein. War das herrlich in der Eilenriede, an der Ihme, an der Leine, am Masch- und am Blauen See! Und was die dort alles für Radfahrer tun, weil die als Umweltschützer unterwegs sind! Sogar eigene Haltebuchten gibt es für die. Die Wege glänzen rot in der Sonne. Kein Schlagloch. Bis in die City dürfen die radeln. Wunderbar! Kein Gestank in meiner Terrier-Nase. Und für mich hat man Zonen eingerichtet, in denen ich herumtoben darf. Auch dort stinkt es nicht.

Da wir gerade bei Gestank sind. Meinem Herrchen Heinz-Peter Tjaden stank damals die Behauptung dieses Anwaltes. Er zeigte ihn bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung an. Die winkte aber nur ab. Kein Interesse, schrieb die, der Heini am anderen Ende der Leine solle sich doch anders wehren. Also wendete sich dieser Knilch an das Gericht und bat um die Namen der Gesprächspartner des Anwaltes, der auch die "Wilhelmshavener Zeitung" vertritt. Die Antwort kam prompt. Die verrate man ihm nicht, weil sich das Gericht nicht in persönliche Auseinandersetzungen einmische.

So muss das sein. Wie es sone und solche Terrier gibt, gibt es auch sone und solche Heinis am anderen Ende der Leine. Deswegen schaffen wir das schon: Irgendwann ist mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden wirklich vorbestraft! Heute Nacht, wenn dieser Heini tief und fest schläft, werde ich alle Kommentare veröffentlichen...Pfote drauf!

Schauen Sie sich einmal diese Fotos an!

Donnerstag, 4. April 2013

In eigener Sache

Betr. Einige Kommentare

Ich bekomme nun auch Kommentare, in denen die Vorwürfe gegen Walpurgis und Walzner wiederholt werden, die teilweise bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft und beim Wilhelmshavener Amtsrichter auf Missfallen gestoßen sind. Wer solche Aussagen wiederholen will, kann mir diese gern als Versicherung an Eides Statt zuschicken. Für die Berufungsverhandlung könnte das nützlich sein.

Hinlänglich bekannt für rigores Vorgehen gegen Meinungsäußerungen ist das Hamburger Landgericht, das jede und jeder bei Veröffentlichungen im Internet anrufen kann. Möglich macht das der so genannte "fliegende Gerichtsstand", der unter Juristen sehr umstritten ist. Die Zuständigkeit des Hamburger Landgerichtes wird so hergestellt: Veröffentlichungen im Internet können überall gelesen werden. Also auch in Hamburg - und schon ist dieses Gericht zuständig. Altkanzler Gerhard Schröder hat dort die Behauptung verbieten lassen, er färbe sich seine Haare, Michael Ballack ging vor diesem Gericht kurz vor seinem Karriereende gegen die Vermutung vor, seine Karriere sei beendet.

Die Argumentationsweise dieses Gerichtes ist fürwahr beeindruckend. Sie sieht so aus: Meinungsäußerungen sind erlaubt. Aber sie enthalten immer auch einen "Tatsachenkern". Dieser "Tatsachenkern" ist der Überprüfung zugänglich.

Deshalb ist mir vor diesem Gericht Folgendes passiert: Der Leiter einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ließ mir die Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses verbieten, den ich wortwörtlich wiedergegeben hatte. Diesen Beschluss hatte ich mit ein paar Anmerkungen versehen, in denen ich andeutete, dass Zweifel an der Richtigkeit dieses Beschlusses erlaubt sein müssten. Die Richter entschieden, dass ich mit diesen Anmerkungen den Eindruck erweckt hätte, ich würde die Vermutungen teilen, die sich um die Arbeit dieses Leiters einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg rankten. Erlaubt ist also nicht einmal ein Hauch von kritischer Betrachtung eines Gerichtsbeschlusses...

In ähnliche Gefahr begeben sich alle, die Kommentare zu einem Beitrag veröffentlichen. Sie werden vom Hamburger Landgericht als "Mitstörer" eingestuft, die sich das in Kommentaren Behauptete negativ zurechnen lassen müssen.

Walpurgis und Walzner sollten nicht die Möglichkeit zu solchen juristischen Schritten bekommen. Solche Verfahren dauern Jahre, sind nervig - und beim Hamburger Landgericht weiß man nie. Immer noch staunen viele Beobachter darüber, dass ich anschließend mehrere Verfahren gegen diesen Leiter einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewonnen habe. Der leitet inzwischen diese Einrichtung auch nicht mehr...

Derzeit spicke ich einige wichtige Leute mit Informationen über mein weiteres Vorgehen. Das können Walpurgis und Walzner nicht verhindern.

Hintergründe: Interview mit meinem Anwalt