Vom Knast in den Dschihad
Hannover - 22. Januar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der
Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann
(CDU):
Die Abgeordnete hatte gefragt:
In den NWZ Oldenburger Nachrichten vom 29. Dezember 2014 wird berichtet, dass
ein islamistischer Extremist in die JVA Oldenburg überstellt wurde, weil er am
Standort Oslebshausen der JVA Bremen „offenbar aus der Zelle heraus wieder
Aktivitäten in sein früheres Umfeld in Gröpelingen gestartet hatte".
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Inhaftierte islamistische
Aktivitäten aus der JVA Oldenburg heraus entwickelt?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Fortsetzen
islamistisch-extremistischer Aktivitäten von Inhaftierten zu verhindern?
3. Sind der Landesregierung Fälle der islamistischen Radikalisierung oder
Versuche, andere Häftlinge zu radikalisieren, aus niedersächsischen
Justizvollzugsanstalten bekannt?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der
Landesregierung wie folgt:
Der Strafgefangene ist aus Gründen der Sicherheit im Dezember 2014 von der
JVA Bremen in die JVA Oldenburg verlegt worden. Er ist wegen Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Werbung um Mitglieder für eine
terroristische Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt und
islamistisch-terroristischen Kreisen zuzuordnen. Daneben sind weitere drei
Gefangene, die islamistisch-terroristischen Kreisen zuzuordnen sind, in
niedersächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage zur mündlichen
Beantwortung im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Der Gefangene ist gemäß § 82 NJVollzG in Einzelhaft auf einer
Sicherheitsstation untergebracht. Telefonate, Besuche und der Schriftverkehr des
Gefangenen werden überwacht. Damit ist sichergestellt, dass der Gefangene keine
Möglichkeiten hat, unentdeckt islamistisch-terroristische Aktivitäten zu
entwickeln.
Zu 2:
Wie bereits in meiner Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Ehlers und Dr.
Stefan Birkner (FDP) „Vom Knast in den Dschihad - in Niedersachsen auch"
(Landtagsdrucksache 17/2143) ausgeführt, werden die Bediensteten des
Justizvollzuges über Erscheinungsformen des politischen und religiösen
Extremismus in der Ausbildung, in Dienstbesprechungen und Fortbildungen
sensibilisiert. Über kulturelle Aspekte und religiöse Besonderheiten von
straffälligen Personen werden die angehenden Vollzugs- und Verwaltungswirte (FH)
während des Studiums an der Fachhochschule für Rechtspflege unterrichtet.
Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist für das Jahr 2015 eine
Fortbildungsveranstaltung „Politischer Extremismus heute: Islamistischer
Fundamentalismus, Rechts- und Linksextremismus" geplant. Die Fortbildung
informiert über diese Begriffe und ihre Hintergründe, über gegenwärtige
Entwicklungen in Deutschland und ihre Relevanz für die Arbeit im Justizvollzug.
Bei der diesjährigen Fachtagung der Fachbereichsleitungen Sicherheit wird
islamistisch-terroristischer Extremismus ein Schwerpunktthema sein. Ziel ist es,
gemeinsam mit erfahrenen Praktikern weitere Handlungsfelder für den
Justizvollzug zu identifizieren und daraus Maßnahmen abzuleiten.
Das vom Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
herausgegebene Merkblatt für Justizvollzugsbedienstete über Indikatoren zum
Erkennen islamistisch-terroristischer Zusammenhänge ist in der jeweils aktuellen
Fassung den zuständigen Bediensteten der niedersächsischen
Justizvollzugsanstalten bekannt. Danach werden Feststellungen, die
strafrechtlich relevant sein könnten, den örtlich zuständigen
Polizeidienststellen oder dem Landeskriminalamt mitgeteilt. Die abhängig vom
Einzelfall ggfs. erforderlichen weiteren Maßnahmen werden zwischen Polizei,
Staatsanwaltschaft und Justizvollzugseinrichtung abgestimmt.
Soweit es aus Gründen, die in der Person der oder des Gefangenen liegen,
unerlässlich ist, werden Gefangene gemäß § 82 NJVollzG abgesondert sowie
Telefonate, Besuch und Schriftverkehr der Gefangenen überwacht.
Die Justizvollzugsanstalten beobachten die Entwicklung dieser Gefangenen
aufmerksam und überwachen sie engmaschig. So wird das Verhalten und Vorgehen von
Häftlingen, die dem extremistischen Umfeld zuzuordnen sind, aufmerksam
beobachtet, um etwaigen zusätzlichen Handlungsbedarf zeitnah erkennen und
umsetzen zu können.
Zu 3:
Nein, es gibt bisher keine konkreten Hinweise darauf, dass Gefangene in
niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen radikalisiert wurden. Aktuell sind
zwei junge Gefangene in Niedersachsen inhaftiert, die nach polizeilichen
Erkenntnissen bereits vor der Inhaftierung unabhängig voneinander Kontakte in
das islamistische Milieu unterhielten.
Interview mit Islamwissenschaftler an Uni Osnabrück
Ceylan: Früher waren sie Ausländer, dann waren sie Türken,
jetzt sind sie Muslime. Wir machen aus dem Islam eine Ausländer-Religion. Wir
sollten nicht dahin kommen, dass sich die Menschen aus Protest religiöser oder
gar radikaler geben, als sie es in Wirklichkeit sind – nach dem gleichen Motto
„black is beautiful“ der kulturellen Bewegung der Afro-Amerikaner in den
1960er-Jahren als Gegenreaktion zu den Stigmatisierungen. Ich hätte mir daher
gewünscht, Frau Merkel hätte den Satz, der Islam gehöre zu Deutschland, vor
drei, vier Jahren gesagt. Jetzt wird er wahrgenommen als hilflose Reaktion auf
die Welle von rechts.
Focus online, 24. Januar 2015
Kein Bilderverbot im Koran
Der Koran ist streng, wie alle religiösen Schriften verbietet er viel: Selbstmord, außerehelichen Geschlechtsverkehr, Prostitution, Zinsen, den Verzehr von Schweinefleisch. Was die Heilige Schrift des Islams hingegen nicht enthält, ist ein Bilderverbot.
Spiegel online, 25. Januar 2015
Die Denk-Falle
"In der geballten Faust sind alle Finger gleich." Fürwahr ein treffender Satz
für alle Wahrheits-Pächter. Wenn es nur eine Wahrheit geben soll, müssen sie
sich schon die Köpfe einschlagen. Bis eine Wahrheit übrig bleibt. Mit geballten
Fäusten kann man nicht aufeinander zugehen, man geht aufeinander los.
Sekten und Esoterik, 31. Januar 2015
Eine andere muslimische Gemeinde
Sie widerspricht allen Klischees: Wenn die muslimische Gemeinde Rheinland in Köln zusammenkommt, ist vieles anders. Männer und Frauen beten zusammen. Der Imam - Vorbeter - ist eine Frau. Das hat echten Seltenheitswert in Deutschland. Man trifft sich nicht freitags in der Moschee, sondern familienfreundlich am Wochenende und in Räumen einer evangelischen Kirche. Es wird locker diskutiert, aktuell über islamistischen Terror, Vorurteile gegenüber Muslimen und Pegida.
n-tv, 31. Januar 2015
Kritik an Merkel-Äußerung
Kardinal Karl Lehmann hat sich für eine kritische Betrachtung der vom früheren Bundespräsidenten Christian Wulff geprägten und jüngst von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgegriffenen Formulierung „Der Islam gehört zu Deutschland“ ausgesprochen. In einem am Dienstag vorab veröffentlichten Beitrag für die Zeitung seines Bistums Mainz, „Glaube und Leben“, spricht der Bischof von einem „Schlagwort“, das „viel zu unbestimmt“ sei.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. Februar 2015
Der Koran und der Dschihad
Wie sind diese koranischen Handreichungen zum Dschihad zu interpretieren und anzuwenden? Die einschlägigen Rechtshandbücher der vier sunnitischen Rechtsschulen enthalten in der Regel einen Abschnitt, der sich mit diesen Fragen befasst. Dort besteht Einigkeit darüber, dass die Aussagen des Koran im Kontext des Konflikts zwischen Muhammad und seinen Widersachern zu sehen sind. Wenngleich die damalige Situation im Mekka und Medina des 7. Jahrhunderts nicht direkt auf andere Situationen übertragbar ist, lautet der Konsens weiter, dass Gott den Muslimen unter bestimmten Voraussetzungen den Kampf vorschreibt.
Die Welt, 11. Februar 2015
Ein Toter bei Konferenz über Blasphemie
In Kopenhagen fallen bei einer Konferenz zum Thema Meinungsfreiheit und Blasphemie mehrere Schüsse. Offenbar gilt die Attacke dem Mohammed-Karikaturisten Lars Vilks. Ein Mensch stirbt, drei weitere werden verletzt. Die Täter sind auf der Flucht - an der Grenze zu Deutschland werden die Kontrollen verschärft.
n-tv, 14. Februar 2015
Für demokratischen Islam
In einem bemerkenswert klar formulierten Manifest haben vier renommierte muslimische Intellektuelle an alle politischen und religiösen Autoritäten in den islamisch geprägten Ländern und in Europa appelliert, sich unmissverständlich für einen demokratischen Islam einzusetzen. Zu dieser Eindeutigkeit gehört auch, dass sie konkrete Schritte vorschlagen: Eine Konferenz in Frankreich Anfang 2016, bei der muslimische Persönlichkeiten "die Umrisse eines fortschrittlichen Islam skizzieren", der "fest im 21. Jahrhundert verankert" sein soll.
Deutsche Welle, 22. Februar 2015
Abnabelung vom traditionellen Islam
Damit geht es vor allem um den richtigen Weg - und um die Frage, wie weit dieser
von den Muslimen gegangen wird. Entsprechend positiv waren die ersten Reaktionen auf die
österreichische Regelung . Diese strebt letztlich eine Abnabelung der
Muslime vom traditionellen Islam ihrer Herkunftsregionen an. Umstritten ist
dabei vor allem, dass Imame künftig in Österreich ausgebildet und ansässig sein
müssen und die laufenden Kosten der Religionsgemeinschaft nicht mehr aus dem
Ausland gedeckt werden dürfen.
Katholischer Pressedienst, 2. März 2015
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