Damit die deutsche Presse nicht platt gemacht wird
Freispruch vor dem Landgericht in Oldenburg! Denn - so der Richter: "Wenn man das verbieten würde, könnte man die gesamte deutsche Presse platt machen." Mobilisiert worden ist die Oldenburger Staatsanwaltschaft von den Wilhelmshavener Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner, die zur Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG, ehemals Freie Wähler) gehören. Sie zeigten mich am 21. Dezember 2011 an und warfen mir Verleumdung und üble Nachrede vor. Berichtet hatte ich über eine turbulente außerordentliche Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven (FW), die am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus stattfand und mit einem Hausverbot endete.
Als Zeugin geladen war vor dem Oldenburger Landgericht ein ehemaliges weibliches FW-Vorstandsmitglied, das am 14. Dezember 2011 tätlich angegriffen wurde und deshalb in ein Krankenhaus musste. Sie wiederholte bei ihrer Vernehmung die Sätze: "Halt die Fresse! So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit." Diese Sätze habe sie zuerst irrtümlicherweise dem von Walzner und Walpurgis bestellten Sicherheitsdienst zugeordnet, nun wisse sie aber, dass sie von einem Dritten stammten.
Auch der war als Zeuge geladen. Er gab zu Protokoll, dass er seine Frau und seine Tochter zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung begleitet habe, weil den beiden gedroht worden sei. Das ehemalige weibliche FW-Vorstandsmitglied habe er weder körperlich angegriffen noch verbal attackiert. Vielmehr habe er zu dem damaligen FW-Vorsitzenden Udo Grubert gesagt: "Wenn ich dein Vater wäre, würde ich dich vergasen." Dieser Aussage schenkte der Richter in seiner Urteilsbegründung keinen Glauben. Beides sei schlimm, die Aussage der Zeugin glaubwürdig.
Zweites Thema war die am 17. Dezember 2011 auf den Facebook-Seiten von Walpurgis gepostete Forderung "Der Islam muss raus aus Deutschland" der UWG-Beraterin Erika H. Auf diese Forderung reagierte ich damals mit der Frage: "Sind Sie nun Neofaschistin bei Walpurgis oder woanders?" Damit hätte ich Walpurgis keinesfalls in die rechtsradikale Ecke gedrängt, entschied der Richter, meine Frage sei vielmehr Ausdruck der Verwunderung darüber, dass solche Äußerungen auf den Seiten von Walpurgis möglich sind. Außerdem handele es sich um eine Meinungsäußerung, die nicht verboten werden könne. Zudem sei für ihn der gesamte FW-Streit "großer Kinderkram" und: "Dass solche Leute Politik machen wollen, finde ich zumindest bedenklich."
Vom Wilhelmshavener Amtsgericht war ich noch zu einer Geldstrafe von 1 500 Euro verurteilt worden, die Oldenburger Staatsanwältin wollte, dass es dabei bleibt. Sie scheiterte.
Bericht der "Wilhelmshavener Zeitung"
Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht am 31. Oktober 2013 endet mit Freispruch/Zweiter Freispruch am 3. Juni 2014 (siehe "Revision II")
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Donnerstag, 31. Oktober 2013
Mittwoch, 30. Oktober 2013
Falschaussagen
| Aus dem Wilhelmshavener Amtsgerichts-Urteil vom 3. April 2013 |
Morgen hagelt es Strafanträge
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten haben Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner von der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) den Oldenburger Staatsanwalt zu einer Anklage gegen mich bewogen. Die Verhandlung vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht fand am 3. April 2013 statt. Walpurgis und Walzner sagten aus. Walpurgis erweckte den Eindruck, er gehöre noch zu den Freien Wählern, Walzner behauptete das laut Urteilsbegründung ausdrücklich.
Bei der morgigen Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht werden diese Aussagen verlesen. Sobald das geschehen ist, hagelt es Strafanträge. Auch falsche uneidliche Behauptungen während einer Gerichtsverhandlung sind strafbar.
Walzner und Walpurgis gründeten im März 2012 die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), als UWG-Vertreter sitzen sie seither im Rat der Stadt Wilhelmshaven. Das teilten sie auch der Öffentlichkeit mit. Hier lesen
Was Walpurgis und Walzner damals verschwiegen: Die Freien Wähler Wilhelmshaven wurden mit Wirkung vom 10. Februar 2012 aus dem Landesverband der Freien Wähler ausgeschlossen. Das Namensrecht wurde entzogen. Das sollten Walpurgis und Walzner sofort der Stadtverwaltung mitteilen. Sie durften also gar nicht mehr behaupten, sie seien Ratsherren der Freien Wähler.
Mein Prozessbericht vom 3. April 2013
Freitag, 14. Juni 2013
Die Berufung
Verhandlung vor dem Oldenburger Landgericht am 20. August
Die Zeugen der Anklage Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner (Ratsherren der UWG, früher Freie Wähler Wilhelmshaven) werden gar nicht mehr geladen, die Aussagen, die sie vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven gemacht haben, werden lediglich verlesen. Dafür stehen auf der Zeugenliste eine Wilhelmshavenerin und ein Wilhelmshavener, die ich als Entlastungszeugen gar nicht benannt habe.
Die von mir beantragte Berufungsverhandlung gegen das erstinstanzliche Urteil findet am 20. August 2013 vor dem Oldenburger Landgericht in der Elisabethstraße 7 statt. Die Verhandlung beginnt um 14 Uhr, die Zeugin und der Zeuge sollen um 14.30 Uhr erscheinen.
Ich kann weitere Zeugen benennen. Der UWG-Ratsherr Frank Uwe Walpurgis indessen scheint bereits sicher zu sein, wie die Sache ausgeht. Diesen Eindruck erweckt er jedenfalls auf seinen Facebook-Seiten. Zu den Beschimpfungen nehme ich keine Stellung.
Frank Uwe Walpurgis im Facebook
Die Zeugen der Anklage Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner (Ratsherren der UWG, früher Freie Wähler Wilhelmshaven) werden gar nicht mehr geladen, die Aussagen, die sie vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven gemacht haben, werden lediglich verlesen. Dafür stehen auf der Zeugenliste eine Wilhelmshavenerin und ein Wilhelmshavener, die ich als Entlastungszeugen gar nicht benannt habe.
Die von mir beantragte Berufungsverhandlung gegen das erstinstanzliche Urteil findet am 20. August 2013 vor dem Oldenburger Landgericht in der Elisabethstraße 7 statt. Die Verhandlung beginnt um 14 Uhr, die Zeugin und der Zeuge sollen um 14.30 Uhr erscheinen.
Ich kann weitere Zeugen benennen. Der UWG-Ratsherr Frank Uwe Walpurgis indessen scheint bereits sicher zu sein, wie die Sache ausgeht. Diesen Eindruck erweckt er jedenfalls auf seinen Facebook-Seiten. Zu den Beschimpfungen nehme ich keine Stellung.
Frank Uwe Walpurgis im Facebook
Freitag, 10. Mai 2013
Ein Mann
Der angibt, ein Richter zu sein
"Der am 20. 2. 1949 in Wilhelmshaven geborene Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger, geschieden und nach eigenen Angaben Redakteur und Schriftsteller", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die mir heute zugestellt worden ist. Da ich den Beruf des Redakteurs erlernt habe, da sich jeder bei www.lulu.com davon überzeugen kann, dass ich Bücher geschrieben habe, da ich also kein Etikettenschwindler bin, setze ich den Bericht im Tonfall des Gerichtes fort. Wer mit einer merkwürdigen Formulierung Zweifel an meiner Ehrlichkeit anmeldet, muss es sich gefallen lassen, dass ich ihm auf ähnliche Weise entgegne. Denn auch vor dem Gesetz sind alle gleich.
Verurteilt werde ich von einem Mann, der Lindeke heißt und nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, zu einer Geldstrafe von 1 500 Euro wegen übler Nachrede, mit der ich das öffentliche Ansehen der UWG-Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner geschädigt haben soll. Dieses Urteil habe ich bereits angefochten.
Herr Lindeke, der nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, schreibt in seiner Urteilsbegründung: "Das Gericht hatte sich von der Glaubhaftigkeit der Bekundungen der Zeugen Walzner, Walpurgis und Striess-Grubert überzeugt. Dafür sprach zum einen die Konstanz ihrer Aussage. Sie haben übereinstimmend das Geschehen und die Begleitumstände widerspruchsfrei bekundet. Die Angaben waren nachvollziehbar und in sich widerspruchsfrei, zumal in der Hauptverhandlung kein Grund ersichtlich geworden ist, der für die Zeugen hätte Anlass sein können, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten."
In dieser Passage erweckt Herr Lindeke den Eindruck, alle drei Zeugen seien Zeugen der Anklage gewesen. Das ist falsch. Der ehemalige Vorsitzende der Freien Wähler (FW) Wilhelmshaven und aktuelle FW-Bundestagskandidat Udo Striess-Grubert war mein Zeuge, der keinesfalls die "Glaubhaftigkeit der Bekundungen der Zeugen Walzner, Walpurgis..." bestätigt hat. Ausführlich befragen konnte ich meinen Zeugen nicht, da Herr Lindeke Udo Striess-Grubert schon nach meiner ersten Frage wieder aus dem Saal schickte. Begründung des Herrn Lindeke: "Ich kann auf diesen Zeugen verzichten."
Vorgeworfen wird mir von Herrn Lindeke, ich hätte "ungeprüft Behauptungen und Unterstellungen in die Öffentlichkeit gesetzt". Das ist falsch. Frank Uwe Walpurgis, der damals noch zu den Freien Wählern (Niedersachsen und Wilhelmshaven) gehörte, verweigerte jede Stellungnahme zu dem Vorwurf, bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sei es am 14. Dezember 2011 zu einer Körperverletzung und zu rechtsradikalen Sprüchen gekommen. Außerdem kann niemand bestreiten, dass eine gewisse Erika H. auf den Facebook-Seiten von Frank Uwe Walpurgis seinerzeit die Forderung erhoben hat, der Islam müsse raus aus Deutschland. Diese Erika H. bezeichnet sich bei Facebook selbst als Beraterin von Walpurgis und Walzner. Die Forderung von Erika H. halte ich für neofaschistisch. Dabei bleibe ich - ob das Herrn Lindeke, der nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, nun gefällt - oder nicht...
Az. 04 Ds 640 Js 23468/12 (440/12)
Mein Prozessbericht vom 3. April 2013
Freisprüche vor dem Oldenburger Landgericht
"Der am 20. 2. 1949 in Wilhelmshaven geborene Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger, geschieden und nach eigenen Angaben Redakteur und Schriftsteller", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die mir heute zugestellt worden ist. Da ich den Beruf des Redakteurs erlernt habe, da sich jeder bei www.lulu.com davon überzeugen kann, dass ich Bücher geschrieben habe, da ich also kein Etikettenschwindler bin, setze ich den Bericht im Tonfall des Gerichtes fort. Wer mit einer merkwürdigen Formulierung Zweifel an meiner Ehrlichkeit anmeldet, muss es sich gefallen lassen, dass ich ihm auf ähnliche Weise entgegne. Denn auch vor dem Gesetz sind alle gleich.
Verurteilt werde ich von einem Mann, der Lindeke heißt und nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, zu einer Geldstrafe von 1 500 Euro wegen übler Nachrede, mit der ich das öffentliche Ansehen der UWG-Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner geschädigt haben soll. Dieses Urteil habe ich bereits angefochten.
Herr Lindeke, der nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, schreibt in seiner Urteilsbegründung: "Das Gericht hatte sich von der Glaubhaftigkeit der Bekundungen der Zeugen Walzner, Walpurgis und Striess-Grubert überzeugt. Dafür sprach zum einen die Konstanz ihrer Aussage. Sie haben übereinstimmend das Geschehen und die Begleitumstände widerspruchsfrei bekundet. Die Angaben waren nachvollziehbar und in sich widerspruchsfrei, zumal in der Hauptverhandlung kein Grund ersichtlich geworden ist, der für die Zeugen hätte Anlass sein können, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten."
In dieser Passage erweckt Herr Lindeke den Eindruck, alle drei Zeugen seien Zeugen der Anklage gewesen. Das ist falsch. Der ehemalige Vorsitzende der Freien Wähler (FW) Wilhelmshaven und aktuelle FW-Bundestagskandidat Udo Striess-Grubert war mein Zeuge, der keinesfalls die "Glaubhaftigkeit der Bekundungen der Zeugen Walzner, Walpurgis..." bestätigt hat. Ausführlich befragen konnte ich meinen Zeugen nicht, da Herr Lindeke Udo Striess-Grubert schon nach meiner ersten Frage wieder aus dem Saal schickte. Begründung des Herrn Lindeke: "Ich kann auf diesen Zeugen verzichten."
Vorgeworfen wird mir von Herrn Lindeke, ich hätte "ungeprüft Behauptungen und Unterstellungen in die Öffentlichkeit gesetzt". Das ist falsch. Frank Uwe Walpurgis, der damals noch zu den Freien Wählern (Niedersachsen und Wilhelmshaven) gehörte, verweigerte jede Stellungnahme zu dem Vorwurf, bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sei es am 14. Dezember 2011 zu einer Körperverletzung und zu rechtsradikalen Sprüchen gekommen. Außerdem kann niemand bestreiten, dass eine gewisse Erika H. auf den Facebook-Seiten von Frank Uwe Walpurgis seinerzeit die Forderung erhoben hat, der Islam müsse raus aus Deutschland. Diese Erika H. bezeichnet sich bei Facebook selbst als Beraterin von Walpurgis und Walzner. Die Forderung von Erika H. halte ich für neofaschistisch. Dabei bleibe ich - ob das Herrn Lindeke, der nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, nun gefällt - oder nicht...
Az. 04 Ds 640 Js 23468/12 (440/12)
Mein Prozessbericht vom 3. April 2013
Freisprüche vor dem Oldenburger Landgericht
Mittwoch, 8. Mai 2013
Hat ein Mitarbeiter der Stadt
Vor Mitgliederversammlung der Freien Wähler am Telefon gedroht?
3. April 2013. "Warum haben Sie über die Freien Wähler (FW) berichtet? Sie sind doch gar kein Mitglied." Sagt der Richter während der Verhandlung mehrfach. Ein Zeuge erscheint nicht: Bernd N., Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven im Bauamt. Über den sagt Frank Uwe Walpurgis, Ratsherr der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) und ehemals Vorsitzender der Freien Wähler Wilhelmshaven: "Er hat ein Mitglied am Telefon bedroht." Geschehen sein soll das vor der FW-Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus, die mit einem Hausverbot von der Kirchengemeinde beendet worden ist. Der Richter fällt nach der Verhandlung folgendes Urteil: Ich werde wegen Verleumdung der UWG-Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 500 Euro verdonnert. Dagegen kann ich innerhalb von einer Woche Berufung einlegen.
Die Verhandlung beginnt pünktlich um 9 Uhr im Wilhelmshavener Amtsgericht. Der Staatsanwalt aus Oldenburg verliest die Anklageschrift: "Am 17. 12. 2011 postete der Angeklagte via facebook in Beziehung auf den ihm bekannten Frank Uwe Walpurgis: ´sind sie nun neofaschistin bei walpurgis oder woanders?´ Ihm kam es darauf an, den Geschädigten mit dieser Äußerung in die Nähe gewalttätiger Neonazis zu stellen, um ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Am 17. und 18. Dezember 2011 veröffentlichte der Angeklagte auf dem Internetblog http://obkandidattjaden.blogspot.com Artikel, in dem er den Ratsherrn Walzner sowie Frank Uwe Walpurgis mit einer Körperverletzung zum Nachteil der Geschädigten Romina F.-P. in Zusammenhang bringt, indem er schreibt: ´Horst Walzner ruft dem Sicherheitsdienst zu: ´Security! Entfernen!´ Der Mann packt sie, in ihrem Rücken knackt es. Er zieht sie beiseite. Sie wird immer krummer, ihre Füße taub: ´Walzner und Walpurgis wissen, dass ich schwer rückenkrank bin.´ Sie wendet sich an Walzner, der lacht hämisch.´
Zudem schildert der Angeschuldigte, dass in diesem Zusammenhang gegenüber deren Freund die Äußerung gefallen sei: ´Halt die Fresse! So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit.´ Über diese Äußerung hätten Walpurgis und Walzner nur gelächelt. Auch hiermit wollte der Angeschuldigte die beiden Geschädigten auf eine Stufe mit rechtsradikalen und gewaltbereiten Personen stellen, um diese in ihrer Ehre herabzuwürdigen."
Der Richter gibt mir Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Ich weise darauf hin, dass meine facebook-Äußerung vom 17. Dezember 2011 eine Reaktion gewesen sei auf einen islamfeindlichen Kommentar, der damals auf den Seiten von Frank Uwe Walpurgis veröffentlicht worden sei. Kommentiert hätte ich die Forderung einer gewissen Erika H., der Islam müsse aus Deutschland verschwinden. Beim zweiten Anklagepunkt lasse die Staatsanwalt von Oldenburg die Einleitung weg, sie verschweige zudem, dass ich Frank Uwe Walpurgis um eine Stellungnahme gebeten hätte, die ausgeblieben sei. Das zweite Zitat, das mit "Halt die Fresse!" beginne, stehe gar nicht auf meinen Seiten.
Hinweis für alle, die diese Beiträge googeln wollen: Man findet sie unter "Quo vadis, Freie Wähler?", Teil I und Teil II. Dort steht auch, dass die Vorwürfe von Walpurgis und Walzner bestritten werden. Der Link zu Teil II. Wo steht dort etwas von "Halt die Fresse!"?
Der Richter ruft Frank Uwe Walpurgis als Ersten in den Zeugenstand. Der schildert die Ereignisse vor und während der Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 aus seiner Sicht. Dem gerade erst gewählten FW-Vorsitzenden Udo Grubert habe das Misstrauen ausgesprochen werden sollen. Das habe sich wohl schon vor der Versammlung herumgesprochen. Deswegen habe es Drohungen am Telefon gegeben. Der zweite Drohanruf stamme von Bernd N., damals Vorstandsmitglied der Freien Wähler Niedersachsen, Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Wilhelmshaven und von mir benannter Zeuge, der nicht erschienen ist.
Da nach diesen Drohungen Befürchtungen geäußert worden seien, dass die Mitgliederversammlung nicht ruhig über die Bühne gehen könnte, habe man Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Geschehen sei dies: "Udo Grubert erschien. In die Anwesenheitsliste am Eingang trug er sich nicht ein. Grubert lief sofort auf Walzner zu. Er und seine Gefolgsleute haben die Versammlung gesprengt."
Anschließend präsentiert der Richter dem Staatsanwalt, Walpurgis und mir Facebook-Einträge. Demnach soll ich mit einer gewissen V. kommuniziert haben, die ich gar nicht kenne. Mir ist nur der Name Erika H. und ihr islamfeindlicher Kommentar bekannt. Außerdem hat mich Walpurgis auf seinen Seiten nach meinem Protest sofort gesperrt. Postings auf seinen Seiten sind mir also gar nicht mehr möglich gewesen. Diese Anmerkungen überhört der Richter.
Zweiter Zeuge ist Horst Dieter Walzner, der betont, dass er mich gar nicht kenne. Weitere Angaben kann er nicht machen. Das Motto der Grubert-Anhänger habe gelautet: "Wir werden euch unmöglich machen."
Dann wird Udo Grubert in den Saal gerufen. Er sagt, dass sich damals niemand mit Ruhm bekleckert habe. Meine Rolle stuft er als vermittelnd zwischen den Fronten ein. Bei der Auswertung aller Stellungnahmen aus jener Zeit sei er zu der Überzeugung gelangt, dass man das damalige Geschehen nicht mehr nachvollziehen könne, weil Kommentare gelöscht worden seien, die für das Gesamtbild wichtig sein könnten.
Nach der Zeugenanhörung will mich der Oldenburger Staatsanwalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 100 Euro verurteilen lassen. Der Richter senkt die Strafe auf 1 500 Euro. Im Wiederholungsfalle müsse ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ich hätte die Sorgfaltspflicht eines Redakteurs verletzt...Ich könne aber in Berufung gehen. Da bin ich nicht abgeneigt...
Schriftlicher Beschluss noch nicht da
8. Mai 2013. Das Urteil habe ich immer noch nicht in schriftlicher Form vom Wilhelmshavener Amtsgericht bekommen.
Freispruch vor Oldenburger Landgericht
31. Oktober 2013. Die Berufungsverhandlung endet mit einem Freispruch.
Hier lesen
3. April 2013. "Warum haben Sie über die Freien Wähler (FW) berichtet? Sie sind doch gar kein Mitglied." Sagt der Richter während der Verhandlung mehrfach. Ein Zeuge erscheint nicht: Bernd N., Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven im Bauamt. Über den sagt Frank Uwe Walpurgis, Ratsherr der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) und ehemals Vorsitzender der Freien Wähler Wilhelmshaven: "Er hat ein Mitglied am Telefon bedroht." Geschehen sein soll das vor der FW-Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus, die mit einem Hausverbot von der Kirchengemeinde beendet worden ist. Der Richter fällt nach der Verhandlung folgendes Urteil: Ich werde wegen Verleumdung der UWG-Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 500 Euro verdonnert. Dagegen kann ich innerhalb von einer Woche Berufung einlegen.
Die Verhandlung beginnt pünktlich um 9 Uhr im Wilhelmshavener Amtsgericht. Der Staatsanwalt aus Oldenburg verliest die Anklageschrift: "Am 17. 12. 2011 postete der Angeklagte via facebook in Beziehung auf den ihm bekannten Frank Uwe Walpurgis: ´sind sie nun neofaschistin bei walpurgis oder woanders?´ Ihm kam es darauf an, den Geschädigten mit dieser Äußerung in die Nähe gewalttätiger Neonazis zu stellen, um ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Am 17. und 18. Dezember 2011 veröffentlichte der Angeklagte auf dem Internetblog http://obkandidattjaden.blogspot.com Artikel, in dem er den Ratsherrn Walzner sowie Frank Uwe Walpurgis mit einer Körperverletzung zum Nachteil der Geschädigten Romina F.-P. in Zusammenhang bringt, indem er schreibt: ´Horst Walzner ruft dem Sicherheitsdienst zu: ´Security! Entfernen!´ Der Mann packt sie, in ihrem Rücken knackt es. Er zieht sie beiseite. Sie wird immer krummer, ihre Füße taub: ´Walzner und Walpurgis wissen, dass ich schwer rückenkrank bin.´ Sie wendet sich an Walzner, der lacht hämisch.´
Zudem schildert der Angeschuldigte, dass in diesem Zusammenhang gegenüber deren Freund die Äußerung gefallen sei: ´Halt die Fresse! So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit.´ Über diese Äußerung hätten Walpurgis und Walzner nur gelächelt. Auch hiermit wollte der Angeschuldigte die beiden Geschädigten auf eine Stufe mit rechtsradikalen und gewaltbereiten Personen stellen, um diese in ihrer Ehre herabzuwürdigen."
Der Richter gibt mir Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Ich weise darauf hin, dass meine facebook-Äußerung vom 17. Dezember 2011 eine Reaktion gewesen sei auf einen islamfeindlichen Kommentar, der damals auf den Seiten von Frank Uwe Walpurgis veröffentlicht worden sei. Kommentiert hätte ich die Forderung einer gewissen Erika H., der Islam müsse aus Deutschland verschwinden. Beim zweiten Anklagepunkt lasse die Staatsanwalt von Oldenburg die Einleitung weg, sie verschweige zudem, dass ich Frank Uwe Walpurgis um eine Stellungnahme gebeten hätte, die ausgeblieben sei. Das zweite Zitat, das mit "Halt die Fresse!" beginne, stehe gar nicht auf meinen Seiten.
Hinweis für alle, die diese Beiträge googeln wollen: Man findet sie unter "Quo vadis, Freie Wähler?", Teil I und Teil II. Dort steht auch, dass die Vorwürfe von Walpurgis und Walzner bestritten werden. Der Link zu Teil II. Wo steht dort etwas von "Halt die Fresse!"?
Der Richter ruft Frank Uwe Walpurgis als Ersten in den Zeugenstand. Der schildert die Ereignisse vor und während der Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 aus seiner Sicht. Dem gerade erst gewählten FW-Vorsitzenden Udo Grubert habe das Misstrauen ausgesprochen werden sollen. Das habe sich wohl schon vor der Versammlung herumgesprochen. Deswegen habe es Drohungen am Telefon gegeben. Der zweite Drohanruf stamme von Bernd N., damals Vorstandsmitglied der Freien Wähler Niedersachsen, Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Wilhelmshaven und von mir benannter Zeuge, der nicht erschienen ist.
Da nach diesen Drohungen Befürchtungen geäußert worden seien, dass die Mitgliederversammlung nicht ruhig über die Bühne gehen könnte, habe man Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Geschehen sei dies: "Udo Grubert erschien. In die Anwesenheitsliste am Eingang trug er sich nicht ein. Grubert lief sofort auf Walzner zu. Er und seine Gefolgsleute haben die Versammlung gesprengt."
Anschließend präsentiert der Richter dem Staatsanwalt, Walpurgis und mir Facebook-Einträge. Demnach soll ich mit einer gewissen V. kommuniziert haben, die ich gar nicht kenne. Mir ist nur der Name Erika H. und ihr islamfeindlicher Kommentar bekannt. Außerdem hat mich Walpurgis auf seinen Seiten nach meinem Protest sofort gesperrt. Postings auf seinen Seiten sind mir also gar nicht mehr möglich gewesen. Diese Anmerkungen überhört der Richter.
Zweiter Zeuge ist Horst Dieter Walzner, der betont, dass er mich gar nicht kenne. Weitere Angaben kann er nicht machen. Das Motto der Grubert-Anhänger habe gelautet: "Wir werden euch unmöglich machen."
Dann wird Udo Grubert in den Saal gerufen. Er sagt, dass sich damals niemand mit Ruhm bekleckert habe. Meine Rolle stuft er als vermittelnd zwischen den Fronten ein. Bei der Auswertung aller Stellungnahmen aus jener Zeit sei er zu der Überzeugung gelangt, dass man das damalige Geschehen nicht mehr nachvollziehen könne, weil Kommentare gelöscht worden seien, die für das Gesamtbild wichtig sein könnten.
Nach der Zeugenanhörung will mich der Oldenburger Staatsanwalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 100 Euro verurteilen lassen. Der Richter senkt die Strafe auf 1 500 Euro. Im Wiederholungsfalle müsse ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ich hätte die Sorgfaltspflicht eines Redakteurs verletzt...Ich könne aber in Berufung gehen. Da bin ich nicht abgeneigt...
Schriftlicher Beschluss noch nicht da
8. Mai 2013. Das Urteil habe ich immer noch nicht in schriftlicher Form vom Wilhelmshavener Amtsgericht bekommen.
Freispruch vor Oldenburger Landgericht
31. Oktober 2013. Die Berufungsverhandlung endet mit einem Freispruch.
Hier lesen
Dienstag, 5. März 2013
Zeugen geladen
Was geschah am 14. Dezember 2011?
Endlich hat das Amtsgericht von Wilhelmshaven auch die Zeugen geladen, die ich benannt habe. Sie werden Aussagen machen zu den Ereignissen vor und während der Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven, die am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus stattfand und mit einem Hausverbot endete.
Siehe auch
Auch "Wilhelmshavener Zeitung" berichtet über Handgreiflichkeiten
Endlich hat das Amtsgericht von Wilhelmshaven auch die Zeugen geladen, die ich benannt habe. Sie werden Aussagen machen zu den Ereignissen vor und während der Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven, die am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus stattfand und mit einem Hausverbot endete.
Siehe auch
Auch "Wilhelmshavener Zeitung" berichtet über Handgreiflichkeiten
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Horst Dieter Walzner,
Islamprozess
Donnerstag, 14. Februar 2013
Meine Erwiderung
Auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oldenburg
(verfasst am 30. November 2012)
(verfasst am 30. November 2012)
An das
Wilhelmshavener Amtsgericht
Az. 640 Js
23468/12
Der Antrag
der Staatsanwaltschaft von Oldenburg auf Eröffnung der Hauptverhandlung ist
zurückzuweisen.
Begründung:
Anklagepunkt
1
Die
zitierte Frage habe ich bei Facebook keinesfalls Frank Uwe Walpurgis oder Horst
Dieter Walzner gestellt, sondern Erika H. aus Wilhelmshaven, die am 17. Dezember
2011 die Forderung „Der Islam muss raus aus Deutschland“ gepostet hat.
Der
niedersächsische Ministerpräsident David McAllister hat in dieser Woche eine
Moschee in Garbsen besucht. Bei dieser Gelegenheit wies er darauf hin, dass in
Niedersachsen 250 000 Muslime leben. Ziel seiner Politik sei eine gute
Nachbarschaft, im nächsten Jahr gebe es an Schulen islamischen
Religionsunterricht, an der Universität von Osnabrück eine
Imamausbildung.
Die
Forderung von Erika H. wäre also nur mit Gewalt durchzusetzen, und zwar mit
Gewalt gegen Personen, die z. T. seit langer Zeit in Niedersachsen bzw.
Deutschland leben. Die Forderung „Die Juden müssen raus aus Deutschland“ dürfte
ich sicherlich ungestraft und auch mit Recht als neofaschistisch brandmarken.
Die Forderung, eine andere Weltreligion zu vertreiben, steht auf der gleichen
Stufe. Das wird die Oldenburger Staatsanwaltschaft wohl kaum bestreiten
wollen.
Anklagepunkt
2:
Hier
bedient sich die Staatsanwaltschaft von Oldenburg einer manipulativen Technik.
Der zitierte Absatz beginnt nicht mit „Horst Walzner ruft dem
Sicherheitsdienst zu…“, sondern mit dem Hinweis, dass ich die Schilderungen
eines weiblichen Vorstandsmitglieds der Freien Wähler Wilhelmshaven wiedergebe.
Als Zeugen
dafür, dass diese Schilderungen wahr sind, benenne ich
Udo
Striess-Grubert, ... , der seinerzeit Vorsitzender der Freien Wähler
Wilhelmshaven gewesen ist, bei der Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 im
Heppenser Gemeindehaus nicht zu Wort kam und die Polizei rief.
Romina
F.-P., die während der Mitgliederversammlung angegriffen worden ist.
Frank Uwe
Walpurgis ist einige Wochen später seinem Ausschluss bei den Freien Wählern
Niedersachsen auch nur zuvorgekommen. Er legte seine Ämter nieder und verließ
diese Wählergemeinschaft, die sein Verhalten verurteilt hatte. Walpurgis und
Walzner gründeten die UWG und behielten als UWG-Vertreter ihre Sitze im Rat der
Stadt Wilhelmshaven. Die Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 endete
übrigens mit einem Hausverbot für die Freien Wähler
Wilhelmshaven.
3.
Beweismittel
Inaugenscheinnahme
dürfte nicht ausreichend sein, da google-blogs jederzeit verändert werden
können. Auch heute noch könnte ich den Text verändern. Ich habe damals auch
nicht nur einen Beitrag über die Freien Wähler Wilhelmshaven veröffentlicht,
sondern eine Serie. In der dritten Folge ließ ich Frank Uwe Walpurgis zu Wort
kommen. Zu den Vorfällen im Heppenser Gemeindehaus äußerte er sich nicht
konkret, statt dessen schrieb er nur:
"Dass
sich gerade jetzt die Personen an Sie wenden, Herr Tjaden, die im Vorwahlkampf
und im Wahlkampf über Sie gelacht und sich lustig gemacht haben, erstaunt mich.
Und dass Sie Informationen ungeprüft einstellen, zeigt nur auf, dass Sie
sich dem Sensationspressejournalismus
doch wesentlich näher fühlen als einer vernünftigen Recherche. Aber die
tatsächlichen Abläufe und Hintergründe werden Sie bestimmt nicht interessieren -
oder irre ich mich?"
Als Zeugen
benenne ich Frank Uwe Walpurgis, ...
Ich beantrage nicht nur die
Zurückweisung des Antrages der Oldenburger Staatsanwaltschaft auf Eröffnung der
Hauptverhandlung, sondern auch eine Verurteilung von Walpurgis und Walzner wegen
falscher Verdächtigung. Mein Ruf ist geschädigt worden. Dafür steht mir m. E.
Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu.
Anmerkungen
Die von mir genannten Zeugen sind in dem Beschluss des Amtsgerichtes von Wilhelmshaven vom 11. Februar 2013 noch nicht berücksichtigt worden. Ich werde deren Anhörung noch einmal beantragen und einen weiteren Zeugen benennen. Über die skandalöse Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven hat auch die "Wilhelmshavener Zeitung" berichtet. Im Stadtarchiv werde ich davon eine Kopie machen und dem Richter zustellen. Nach dieser Mitgliederversammlung hagelte es gegenseitige Strafanzeigen, auch ich sollte von der Polizei in Wilhelmshaven vernommen werden, lehnte das aber ab. Der zuständige Polizeibeamte freute sich über meine Absage.
Ich habe schon einmal erwähnt, dass mir Anklagen ohne Beweismittel nicht unbekannt sind. Sogar Lügen der Aufsichtsbehörde kommen vor...
Mittwoch, 13. Februar 2013
Mein erster Bericht
Ist am 26. November 2012 erschienen
Als Zeugen benennt die Staatsanwaltschaft von Oldenburg die beiden Anzeigenerstatter. Drittes Beweismittel ist ein “Auszug der Facebook-Kommunikation vom 17. Dezember 2011″, der “in Augenschein” genommen worden sein soll. Damals reagierte ich auf einen widerwärtigen Kommentar von Erika H. auf den Seiten von Walpurgis mit der Frage: “sind sie nun neofaschistin bei walpurgis oder woanders?” Der Kommentar von Erika H. befindet sich hoffentlich auch in der Akte…Auf jeden Fall steht er im Diskussionsverlauf auf meinen Facebook-Seiten, denn am 21. Dezember 2011 hat sich dazu ein Wilhelmshavener Lokalpolitiker zu Wort gemeldet.
Der Islam muss raus aus Deutschland?
Als Zeugen benennt die Staatsanwaltschaft von Oldenburg die beiden Anzeigenerstatter. Drittes Beweismittel ist ein “Auszug der Facebook-Kommunikation vom 17. Dezember 2011″, der “in Augenschein” genommen worden sein soll. Damals reagierte ich auf einen widerwärtigen Kommentar von Erika H. auf den Seiten von Walpurgis mit der Frage: “sind sie nun neofaschistin bei walpurgis oder woanders?” Der Kommentar von Erika H. befindet sich hoffentlich auch in der Akte…Auf jeden Fall steht er im Diskussionsverlauf auf meinen Facebook-Seiten, denn am 21. Dezember 2011 hat sich dazu ein Wilhelmshavener Lokalpolitiker zu Wort gemeldet.
Der Islam muss raus aus Deutschland?
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