Samstag, 16. Februar 2013

Prozessbericht

Admiral-Klatt-Straße 51. Foto: Heinz-Peter Tjaden






















Gebetet wird ohne Hund

Die Tür zum Grundstück steht offen, Kinder spielen dort, ein Junge kommt zu mir gerannt: "Der Hund darf nicht auf dieses Grundstück. Die beten gerade." Heute ist Samstag. Jeden Freitag treffen sich in der Moschee über 200 Muslime zum Freitagsgebet.

"Vor dem Freitagsgebet soll ein Duschbad (ghusl) genommen werden. Das Freitagsgebet (salatu-1-dschumua) ist ein Gemeinschaftsgebet, das hinter dem Imam in der Moschee verrichtet wird. Jeder gesunde, erwachsene, männliche Muslim muss an ihm teilnehmen. Frauen dürfen statt des Freitagsgebets das dsuhr-Gebet zu Hause verrichten. Wer aus irgendwelchen Gründen das Freitagsgebet versäumt, muss statt dessen das dsuhrGebet (mit 4 rak‘a) beten. Wer am Freitagsgebet teilnimmt, betet kein Mittagsgebet. Beim Eintritt in die Moschee betet man 2 rak‘a nafila. Dann hält der Imam zwei Ansprachen (chutba), wahrend er auf dem minbar (erhöhte Plattform) steht. Diese Ansprachen gelten als Teil des Freitagsgebets und sollen nicht versäumt werden. Während der chutba darf man sich, wie auch während des Gebets, mit nichts anderem beschäftigen. Danach stellen sich die Gläubigen in Reihen hinter dem Iinam auf, fassen die nijja, das Freitagsgebet von zwei rak‘a dem Imam folgend zu verrichten, und beten dann zwei rak‘a hinter dem Imam. Danach sind noch vier rak‘a sunna anempfohlen", heißt es dazu im Internet

Der Junge kehrt zu seinem Spielkameraden zurück, ein junger Mann erscheint. Ich erzähle ihm von der Verhandlung, die am 3. April 2013 vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven stattfindet. Ich gebe ihm die siebte Ausgabe der internetten Zeitung "2sechs3acht4" mit einem Bericht über diesen Strafprozess. "Die gebe ich meinem Vorgesetzten", sagt der junge Mann. Zu dem Prozess meint er: "Da passiert nichts." Dass der Islam raus müsse aus Deutschland, dürfe man ebenso wenig sagen wie: "Juden raus."

Anfang Mai vorigen Jahres hat hier ein Zelt gebrannt, das für ein Kinderfest aufgestellt wurde. Jemand hatte einen Brandsatz über die Mauer geworfen. Gefeiert wurde trotzdem. Ob der Täter gefasst worden ist, steht nicht im Internet. Der NDR berichtete 10 Tage später, dass man ihn immer noch suche, die Zahl rechtsradikal motivierter Straftaten steige in der Region Wilhelmshaven. 

2 Kommentare:

  1. da hat der junge mann recht. wenn jemandem etwas passiert, dann walpurgis am 3. april vor gericht...

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  2. Les choses ne s'arrêteront pas là!

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