Samstag, 2. August 2014

Revision (II)


Der Staatsanwalt, der lachte

13. Mai 2014. "Wie machen wir weiter?" Zu dieser Frage des Richters ist dem Staatsanwalt bei der heutigen Verhandlung keine Antwort eingefallen, er lachte nur. Erneut hatte ein ehemaliges weibliches Vorstandsmitglied der Freien Wähler von einem tätlichen Angriff und einer wüsten Beschimpfung bei einer Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 in einem Wilhelmshavener Gemeindehaus berichtet. Der angebliche Täter - der nach seinen Angaben seine Frau und seine Tochter zur Versammlung begleitet hatte - bekam inzwischen eine Geldstrafe. Er muss in 14 Tagen wieder vor dem Oldenburger Landgericht erscheinen. Geladen sind zwei weitere Zeugen.

Die Fortsetzung der Verhandlung am 27. Mai um 11 Uhr begründete der Richter mit einem angefangenen Satz: "Ich habe keine Lust..." Die Fortsetzung hätte wohl gelautet: "...mir auch von der Staatsanwaltschaft einen reinwürgen zu lassen." Wenn es nach ihm ginge, sagte der Richter, werde das Verfahren eingestellt. Schließlich sei ich von einem Anklagepunkt bereits frei gesprochen worden und bei dem zweiten Anklagepunkt gebe es zu viele Unsicherheitsfaktoren.

Der Wilhelmshavener Ratsherr Horst Dieter Walzner hatte vorher als Zeuge das Thema verfehlt, als er dem Richter einen Briefumschlag überreichen wollte. Der enthielt nach seinen Angaben eine Sammlung falscher Behauptungen, die ich über ihn aufgestellt hätte und die ich sogleich zurücknehmen solle. Der Richter erklärte ihm: "Deswegen müssen Sie sich schriftlich an Herrn Tjaden wenden. Und wenn der sich weigert, müssen Sie ihn verklagen." Zur Sache sagte Walzner, dass es keine tätlichen Auseinandersetzungen bei der Versammlung gegeben habe: "Nur verbale."

Als vorbildlicher Christ trat anschließend Frank Uwe Walpurgis im Zeugenstand auf. Als solcher lehne er aus ethischen Gründen jede Gewalt ab, hätte es die bei der Mitgliederversammlung gegeben, wäre er eingeschritten, versicherte er dem Richter. Vor der Versammlung habe es telefonische Drohungen gegeben. Zu den Verdächtigen zählte er den damaligen Vorsitzenden der Freien Wähler und mich. Dafür handelte er sich eine Rüge des Richters ein. Die Antwort von Walpurgis: "Ich bin doch kein Hellseher. Woher soll ich wissen, wer das war..."

Auch die Frau von Walpurgis wurde als Zeugin vernommen, weil  sie ebenfalls am 14. Dezember 2011 im Gemeindehaus war. Sie sagte: "Von einer Attacke gegen das weibliche Vorstandsmitglied habe ich nichts mitbekommen. Gegen Schluss der Versammlung war ich noch einmal draußen. Da war sie noch unversehrt."

Bericht der "Wilhelmshavener Zeitung" vom 15. Dezember 2011

Wilhelmshaven/CP - Zu tumultartigen Szenen kam es gestern Abend bei einer außerordentlichen Versammlung der Freien Wähler im Kirchengemeindehaus Heppens. Nachdem sich Vorstandsmitglieder um den FW-Vorsitzenden Udo Grubert weigerten, die Rechtmäßigkeit der Versammlung anzuerkennen, wurden sie von Sicherheitskräften an der weiteren Teilnahme gehindert.

Es kam zu Beschimpfungen und Handgreiflichkeiten sowie dem Einsatz der Polizei. Die Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes machte vom Hausrecht Gebrauch und beendete die Versammlung.

Walzners Schweigen

22. Mai 2014. Horst Dieter Walzner hat sich bei mir bis heute nicht auf schriftlichem Wege gemeldet.

Termin ohne Zeugen?

26. Mai 2014. Das Verfahren wird am 27. Mai fortgesetzt, geladen werden drei Zeugen, die zur Sache aussagen. Hat der Richter am 13. Mai mündlich entschieden. Schriftlich hat das noch niemand. Dafür bekam ich heute Nachmittag per mail etwas anderes vom Richter schriftlich: Die Zeugen seien "versehentlich" nicht geladen worden. Er wolle den Termin dennoch durchführen. Der Richter bittet mich um einen Anruf morgen ab 6.30 Uhr.

Das Durcheinander hat so begonnen: Einer der Zeugen meldete sich am Samstag bei Facebook. Er fahre gleich in Urlaub. Darüber wunderte ich mich. Also fragte ich ihn, was aus Dienstag werde. Ich habe keine Ladung bekommen, antwortete er. Dann wurde mir berichtet, dass auch ein zweiter Zeuge keine Ladung bekommen habe. Deswegen rief ich heute Morgen das Oldenburger Landgericht an. Die Auskunft: "Rufen Sie bitte den Richter direkt an." Versuchte ich. Es lief nur ein Band, auf dem ich eine Nachricht hinterließ. Außerdem schickte ich ein Fax nach Oldenburg und stellte einen Antrag auf Verschiebung des Termins. Dann bekam ich vom Richter eine mail.

Die mail des Richters - 26. Mai 2014 14.13 Uhr

Vielen Dank für Ihren Anruf - tatsächlich sind die Zeugen versehentlich nicht geladen. Ich möchte es dennoch beim Termin belassen. Ich bin unter der Ihnen bekannten Tel- Nr. heute bis 16.00 und morgen früh ab 6.30 Uhr erreichbar.

Meine Antwort an den Richter

Meine Telefon-Nummer lautet 05139/9519599. Wenn Sie nach Studium meiner Anmerkungen der Meinung sein sollten, dass ich mich morgen in mein Auto setzen sollte, um nach Oldenburg zu fahren, dann bitte ich um Weckruf um 7 Uhr.

Ich habe Ihren Beschluss vom 13. Mai 2014 so verstanden: Damit die Staatsanwaltschaft von Oldenburg und die Generalstaatsanwaltschaft, die meinen Freispruch angefochten haben, endlich Ruhe geben, darf nicht einmal mehr der kleinste Fehler passieren. Denn es ist nur ein kleiner Fehler gewesen, der zur Revision führte. Die war in einem Punkt erfolglos, in einem anderen etwas wackelig. Also entschieden Sie, dass es eine Fortsetzung geben muss, bei der drei weitere Zeugen angehört werden. Die sind nun nicht geladen worden. Und nun soll ich allein kommen?

Der Richter in Wilhelmshaven hat mir im Wiederholungsfall sogar mit Gefängnis gedroht, diese Drohung verbreitete Frank Uwe Walpurgis bei Facebook. Bei der Verhandlung hatte er behauptet, einer der drei Zeugen, die Sie laden wollten, Herr N., habe telefonisch Mitglieder der Freien Wähler Wilhelmshaven bedroht.  Am 13. Mai 2014 behauptete er das über Udo G. und über mich. Das hat die Staatsanwaltschaft auch am 13. Mai 2014 nicht beeindruckt. Der anwesende Staatsanwalt verzichtete auf einen Antrag, der von Ihnen vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens stimmte er nicht zu.  Von daher müsste ich schon sicher sein, dass weitere Verfahrensfehler nicht dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft von Oldenburg und die Generalstaatsanwaltschaft sich neue juristische Mängelrügen einfallen lassen.

Wenn es um Staatsanwaltschaften geht, bin ich ein gebranntes Kind. Nach einem fast drei Jahre verschleppten Verfahren rief jemand, der sich Wendt nannte und angeblich Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover war, erst meine Mutter und dann mich an. Er versprach mir wegen der Verschleppung eine Entschädigung und bat mich um ein paar Tage des Stillhaltens. Darauf ließ ich mich ein. Die Zeit nutzte die Staatsanwaltschaft von Hannover, um mich herein zu legen. Später behauptete sie sogar noch, sie habe gar keinen Rechtspfleger, der Wendt heißt. Warum? Weil mich offenbar der Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover angerufen hatte. Dass ich dreist belogen worden war, bestritt bis heute niemand von dieser Behörde. Dass ich in den drei Jahren der Verschleppung drei Jobs verloren hatte, interessierte auch niemanden. Als eine Verfassungsbeschwerde von mir wegen der Verschleppung, die ich auf drei Wegen an das Bundesverfassungsgericht geschickt hatte, angeblich nie angekommen war, informierte ich den Bundespräsidenten Joachim Gauck, der mich keiner einzigen Zeile Antwort würdigte. Nachlesen kann man das alles auf http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com Besonders zynisch ist die dort von mir veröffentlichte Antwort eines Staatsanwaltes Türkay.

Ihr Kollege hat die Berufungsverhandlung am 31. Oktober 2013 toll geführt, er orientierte sich an den Fakten - und die Staatsanwaltschaft von Oldenburg und die Generalstaatsanwaltschaft fanden ein einziges Haar in der Suppe. Ich möchte nicht, dass die nun drei oder mehr Haare finden und sagen: Laut Beschluss des Landgerichtes Oldenburg vom 13. Mai 2014 sollten drei Zeugen geladen werden, am 27. Mai 2014 ist aber keiner der Zeugen anwesend gewesen, weil sie nicht geladen wurden. Also verlängern wir die Sache bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Zuhause geblieben

27. Mai 2014. Da sich der Richter nicht gemeldet hat, bin ich nicht nach Oldenburg gefahren.

Neuer Termin

27. Mai 2014. Der Richter hat mir per mail mitgeteilt, dass er die Verhandlung auf 3. Juni, 14 Uhr, verlegt hat. Dazu werden auch die Zeugen geladen, schreibt er.

So hat Frank Uwe Walpurgis im vorigen Jahr
meine Verurteilung vor dem Amtsgericht
in Wilhelmshaven mit seinen Facebook-
Freunden gefeiert.

Freispruch auf Antrag der Oldenburger Staatsanwaltschaft

3. Juni 2014. "Wir haben die Pressefreiheit doch nicht beseitigt." Mit diesen Worten hat der Richter die heutige Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg geschlossen, die auf Antrag der Oldenburger Staatsanwaltschaft mit einem Freispruch für mich endete Meine Berichte über die außerordentliche Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven seien nicht angreifbar.

Mit diesen Freispruch wurde das Schlusskapitel einer fast schon Endlos-Geschichte geschrieben. Das erste Kapitel schrieben die beiden Wilhelmshavener Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner mit Strafanträgen gegen mich. Ein Wilhelmshavener Amtsgerichtsrichter hielt die beiden für glaubwürdig und verurteilte mich auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Dieser Richter drohte mir im Wiederholungsfalle sogar mit Gefängnis, dass ich Redakteur und Schriftsteller bin, zweifelte er an.

Vor dem Oldenburger Landgericht verloren Walzner und Walpurgis jedoch an Glaubwürdigkeit. Heute sagte der Richter: "Alle Aussagen sind zweifelhaft." Auch der Staatsanwalt fand es "interessant", wie sehr sich die Zeugen widersprochen hatten. Der Richter fragte den Zeugen A. heute sogar: "Von wie vielen Mitgliederversammlungen sprechen wir eigentlich?" Außer Zweifel stünden allerdings rechtsradikale Sprüche bei diesem Treffen. Die habe A. zugegeben, ein Ermittlungsverfahren der Oldenburger Staatsanwaltschaft gegen ihn aus diesem Grunde sei gegen eine Geldstrafe eingestellt worden. Außerdem hätten gewisse Leute in der Politik nichts zu suchen.

Das Urteil ist in einer Woche rechtskräftig. Ich bekomme alle Auslagen ersetzt.

Walpurgis ist schon gestraft genug

11. Juni 2014. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Könnte ich nun dem UWG-Ratsherrn Frank Uwe Walpurgis strafrechtlich die Hammelbeine lang ziehen lassen? Wohl kaum. Denn das hat auch schon ein anderer probiert, der Walpurgis bei der Staatsanwaltschaft von Oldenburg wegen einer falschen uneidlichen Aussage anzeigte. Oberstaatsanwalt Dr. Sommerfeld antwortete am 11. Februar 2014: "Der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, fällt neben dieser bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre. In einem solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Davon habe ich Gebrauch gemacht (§ 154 Abs. ! StPO)."

Kritik an Anklageschrift

2. August 2014. Nun liegt mir auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Besonders interessant finde ich die Kritik an der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft von Oldenburg: 1. "Der Angeklagte hat nicht behauptet, dass die Zeugen Walpurgis und Walzner - wie in der Anklage dargestellt - über die Äußerung "Halt die Fresse. So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit." gelächelt hätten." 2. "Die Ausführungen des Angeklagten am 17. 12. 2011 korrespondieren nicht mit der Anklage..."










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