Mittwoch, 30. Oktober 2013

Falschaussagen

Aus dem Wilhelmshavener Amtsgerichts-Urteil
vom 3. April 2013








Morgen hagelt es Strafanträge

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten haben Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner von der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) den Oldenburger Staatsanwalt zu einer Anklage gegen mich bewogen. Die Verhandlung vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht fand am 3. April 2013 statt. Walpurgis und Walzner sagten aus. Walpurgis erweckte den Eindruck, er gehöre noch zu den Freien Wählern, Walzner behauptete das laut Urteilsbegründung ausdrücklich.

Bei der morgigen Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht werden diese Aussagen verlesen. Sobald das geschehen ist, hagelt es Strafanträge. Auch falsche uneidliche Behauptungen während einer Gerichtsverhandlung sind strafbar.

Walzner und Walpurgis gründeten im März 2012 die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), als UWG-Vertreter sitzen sie seither im Rat der Stadt Wilhelmshaven. Das teilten sie auch der Öffentlichkeit mit. Hier lesen

Was Walpurgis und Walzner damals verschwiegen: Die Freien Wähler Wilhelmshaven wurden mit Wirkung vom 10. Februar 2012 aus dem Landesverband der Freien Wähler ausgeschlossen. Das Namensrecht wurde entzogen. Das sollten Walpurgis und Walzner sofort der Stadtverwaltung mitteilen. Sie durften also gar nicht mehr behaupten, sie seien Ratsherren der Freien Wähler.

Mein Prozessbericht vom 3. April 2013

1 Kommentar:

  1. auf die strafanträge habe ich damals verzichtet. sonst wäre die sache noch endloser geworden. aber zwei freisprüche in einem verfahren bekommt man auch nur selten, wenn sogar nie.

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