Donnerstag, 31. Oktober 2013

Freispruch

Damit die deutsche Presse nicht platt gemacht wird

Freispruch vor dem Landgericht in Oldenburg! Denn - so der Richter: "Wenn man das verbieten würde, könnte man die gesamte deutsche Presse platt machen." Mobilisiert worden ist die Oldenburger Staatsanwaltschaft von den Wilhelmshavener Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner, die zur Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG, ehemals Freie Wähler) gehören. Sie zeigten mich am 21. Dezember 2011 an und warfen mir Verleumdung und üble Nachrede vor. Berichtet hatte ich über eine turbulente außerordentliche Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven (FW), die am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus stattfand und mit einem Hausverbot endete.

Als Zeugin geladen war vor dem Oldenburger Landgericht ein ehemaliges weibliches FW-Vorstandsmitglied, das am 14. Dezember 2011 tätlich angegriffen wurde und deshalb in ein Krankenhaus musste. Sie wiederholte bei ihrer Vernehmung die Sätze: "Halt die Fresse! So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit."  Diese Sätze habe sie zuerst irrtümlicherweise dem von Walzner und Walpurgis bestellten Sicherheitsdienst zugeordnet, nun wisse sie aber, dass sie von einem Dritten stammten.

Auch der war als Zeuge geladen. Er gab zu Protokoll, dass er seine Frau und seine Tochter zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung begleitet habe, weil den beiden gedroht worden sei. Das ehemalige weibliche FW-Vorstandsmitglied habe er weder körperlich angegriffen noch verbal attackiert. Vielmehr habe er zu dem damaligen FW-Vorsitzenden Udo Grubert gesagt: "Wenn ich dein Vater wäre, würde ich dich vergasen." Dieser Aussage schenkte der Richter in seiner Urteilsbegründung keinen Glauben. Beides sei schlimm, die Aussage der Zeugin glaubwürdig.

Zweites Thema war die am 17. Dezember 2011 auf den Facebook-Seiten von Walpurgis gepostete Forderung "Der Islam muss raus aus Deutschland" der UWG-Beraterin Erika H. Auf diese Forderung reagierte ich damals mit der Frage: "Sind Sie nun Neofaschistin bei Walpurgis oder woanders?" Damit hätte ich Walpurgis keinesfalls in die rechtsradikale Ecke gedrängt, entschied der Richter, meine Frage sei vielmehr Ausdruck der Verwunderung darüber, dass solche Äußerungen auf den Seiten von Walpurgis möglich sind. Außerdem handele es sich um eine Meinungsäußerung, die nicht verboten werden könne. Zudem sei für ihn der gesamte FW-Streit "großer Kinderkram" und: "Dass solche Leute Politik machen wollen, finde ich zumindest bedenklich."

Vom Wilhelmshavener Amtsgericht war ich noch zu einer Geldstrafe von 1 500 Euro verurteilt worden, die Oldenburger Staatsanwältin wollte, dass es dabei bleibt. Sie scheiterte.

Bericht der "Wilhelmshavener Zeitung"

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