Geschichte, Ausgabe 8/13, Leserbrief
Der Islam ist wohl noch kein Teil von uns. Diesen Eindruck habe ich auch bei einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven bekommen. Geschehen war dies: Auf den Facebook-Seiten eines Wilhelmshavener Kommunalpolitikers postete am 17. Dezember 2011 eine Beraterin dieses Politikers die Forderung “Der Islam muss raus aus Deutschland”. Ich stufte diese Forderung als neofaschistisch ein. Der Kommunalpolitiker zeigte mich an, ich wurde von der Oldenburger Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung des Kommunalpolitikers (nicht der Beraterin) verklagt. In der Anklageschrift wurde allerdings die Forderung, dass der Islam aus Deutschland verschwinden müsse, gar nicht erwähnt.
Zu Verhandlungsbeginn wies ich darauf hin, dass für mich die Forderung der
Beraterin des Lokalpolitikers auf der gleichen Stufe stehe wie “Juden raus”.
Nach meiner Auffassung sei meine Meinungsäußerung vom Grundgesetz gedeckt,
außerdem gebe es den Islam gar nicht. Bei der Zeugenvernehmung des
Kommunalpolitikers wurde die auf seinen Facebook-Seiten verbreitete Forderung so
wenig thematisiert wie in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft von
Oldenburg. Die Verhandlung lief so ab, als hätte ich aus heiterem
Facebook-Himmel jemandem eine neofaschistische Überzeugung vorgeworfen. Auch die
Lokalzeitung, die am nächsten Tag über diesen Prozess berichtete, ließ die
islamfeindliche Äußerung unter den Tisch fallen. War etwa allen das eigentliche
Thema zu heiß? Ich wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu
Wort kam ich während der Zeugenvernehmung kaum noch. Ich hatte keinen
Anwalt.
Inzwischen habe ich Berufung gegen das Urteil des Wilhelmshavener
Amtsgerichts eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 20. August 2013, 14
Uhr, vor dem Oldenburger Landgericht statt.
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