Donnerstag, 4. April 2013

In eigener Sache

Betr. Einige Kommentare

Ich bekomme nun auch Kommentare, in denen die Vorwürfe gegen Walpurgis und Walzner wiederholt werden, die teilweise bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft und beim Wilhelmshavener Amtsrichter auf Missfallen gestoßen sind. Wer solche Aussagen wiederholen will, kann mir diese gern als Versicherung an Eides Statt zuschicken. Für die Berufungsverhandlung könnte das nützlich sein.

Hinlänglich bekannt für rigores Vorgehen gegen Meinungsäußerungen ist das Hamburger Landgericht, das jede und jeder bei Veröffentlichungen im Internet anrufen kann. Möglich macht das der so genannte "fliegende Gerichtsstand", der unter Juristen sehr umstritten ist. Die Zuständigkeit des Hamburger Landgerichtes wird so hergestellt: Veröffentlichungen im Internet können überall gelesen werden. Also auch in Hamburg - und schon ist dieses Gericht zuständig. Altkanzler Gerhard Schröder hat dort die Behauptung verbieten lassen, er färbe sich seine Haare, Michael Ballack ging vor diesem Gericht kurz vor seinem Karriereende gegen die Vermutung vor, seine Karriere sei beendet.

Die Argumentationsweise dieses Gerichtes ist fürwahr beeindruckend. Sie sieht so aus: Meinungsäußerungen sind erlaubt. Aber sie enthalten immer auch einen "Tatsachenkern". Dieser "Tatsachenkern" ist der Überprüfung zugänglich.

Deshalb ist mir vor diesem Gericht Folgendes passiert: Der Leiter einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ließ mir die Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses verbieten, den ich wortwörtlich wiedergegeben hatte. Diesen Beschluss hatte ich mit ein paar Anmerkungen versehen, in denen ich andeutete, dass Zweifel an der Richtigkeit dieses Beschlusses erlaubt sein müssten. Die Richter entschieden, dass ich mit diesen Anmerkungen den Eindruck erweckt hätte, ich würde die Vermutungen teilen, die sich um die Arbeit dieses Leiters einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg rankten. Erlaubt ist also nicht einmal ein Hauch von kritischer Betrachtung eines Gerichtsbeschlusses...

In ähnliche Gefahr begeben sich alle, die Kommentare zu einem Beitrag veröffentlichen. Sie werden vom Hamburger Landgericht als "Mitstörer" eingestuft, die sich das in Kommentaren Behauptete negativ zurechnen lassen müssen.

Walpurgis und Walzner sollten nicht die Möglichkeit zu solchen juristischen Schritten bekommen. Solche Verfahren dauern Jahre, sind nervig - und beim Hamburger Landgericht weiß man nie. Immer noch staunen viele Beobachter darüber, dass ich anschließend mehrere Verfahren gegen diesen Leiter einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewonnen habe. Der leitet inzwischen diese Einrichtung auch nicht mehr...

Derzeit spicke ich einige wichtige Leute mit Informationen über mein weiteres Vorgehen. Das können Walpurgis und Walzner nicht verhindern.

Hintergründe: Interview mit meinem Anwalt

3 Kommentare:

  1. was für vorwürfe denn? das die nazi-sprüche gemacht haben? geht ja garnicht!

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  2. immer ruhig mit den jungen pferden :-) bis die berufungsverhandlung stattfindet, vergehen monate. walpurgis hat die staatsanwaltschaft von oldenburg und den richter in wilhelmshaven zu narren gemacht, die auf fakes hereingefallen sind.

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  3. was können das für fakes gewesen sein? in solchen akten müssen ja die beweise und inhalte drin sein. meinen sie das w + w da was gefälscht haben könnten? das wär ja nen unding.

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