Freitag, 10. Mai 2013

Ein Mann

Der angibt, ein Richter zu sein

"Der am 20. 2. 1949 in Wilhelmshaven geborene Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger, geschieden und nach eigenen Angaben Redakteur und Schriftsteller", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die mir heute zugestellt worden ist. Da ich den Beruf des Redakteurs erlernt habe, da sich jeder bei www.lulu.com davon überzeugen kann, dass ich Bücher geschrieben habe, da ich also kein Etikettenschwindler bin, setze ich den Bericht im Tonfall des Gerichtes fort. Wer mit einer merkwürdigen Formulierung Zweifel an meiner Ehrlichkeit anmeldet, muss es sich gefallen lassen, dass ich ihm auf ähnliche Weise entgegne. Denn auch vor dem Gesetz sind alle gleich.

Verurteilt werde ich von einem Mann, der Lindeke heißt und nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, zu einer Geldstrafe von 1 500 Euro wegen übler Nachrede, mit der ich das öffentliche Ansehen der UWG-Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner geschädigt haben soll. Dieses Urteil habe ich bereits angefochten.

Herr Lindeke, der nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, schreibt in seiner Urteilsbegründung: "Das Gericht hatte sich von der Glaubhaftigkeit der Bekundungen der Zeugen Walzner, Walpurgis und Striess-Grubert überzeugt. Dafür sprach zum einen die Konstanz ihrer Aussage. Sie haben übereinstimmend das Geschehen und die Begleitumstände widerspruchsfrei bekundet. Die Angaben waren nachvollziehbar und in sich widerspruchsfrei, zumal in der Hauptverhandlung kein Grund ersichtlich geworden ist, der für die Zeugen hätte Anlass sein können, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten."

In dieser Passage erweckt Herr Lindeke den Eindruck, alle drei Zeugen seien Zeugen der Anklage gewesen. Das ist falsch. Der ehemalige Vorsitzende der Freien Wähler (FW) Wilhelmshaven und aktuelle FW-Bundestagskandidat Udo Striess-Grubert war mein Zeuge, der keinesfalls die "Glaubhaftigkeit der Bekundungen der Zeugen Walzner, Walpurgis..." bestätigt hat. Ausführlich befragen konnte ich meinen Zeugen nicht, da Herr Lindeke Udo Striess-Grubert schon nach meiner ersten Frage wieder aus dem Saal schickte. Begründung des Herrn Lindeke: "Ich kann auf diesen Zeugen verzichten."

Vorgeworfen wird mir von Herrn Lindeke, ich hätte "ungeprüft Behauptungen und Unterstellungen in die Öffentlichkeit gesetzt". Das ist falsch. Frank Uwe Walpurgis, der damals noch zu den Freien Wählern (Niedersachsen und Wilhelmshaven) gehörte, verweigerte jede Stellungnahme zu dem Vorwurf, bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sei es am 14. Dezember 2011 zu einer Körperverletzung und zu rechtsradikalen Sprüchen gekommen. Außerdem kann niemand bestreiten, dass eine gewisse Erika H. auf den Facebook-Seiten von Frank Uwe Walpurgis seinerzeit die Forderung erhoben hat, der Islam müsse raus aus Deutschland.  Diese Erika H. bezeichnet sich bei Facebook selbst als Beraterin von Walpurgis und Walzner. Die Forderung von Erika H. halte ich für neofaschistisch. Dabei bleibe ich - ob das Herrn Lindeke, der nach eigenen Angaben Richter am Amtsgericht von Wilhelmshaven ist, nun gefällt - oder nicht...

Az. 04 Ds 640 Js 23468/12 (440/12)

Mein Prozessbericht vom 3. April 2013

Freisprüche vor dem Oldenburger Landgericht



Mittwoch, 8. Mai 2013

Hat ein Mitarbeiter der Stadt

Vor Mitgliederversammlung der Freien Wähler am Telefon gedroht?

3. April 2013. "Warum haben Sie über die Freien Wähler (FW) berichtet? Sie sind doch gar kein Mitglied." Sagt der Richter während der Verhandlung mehrfach. Ein Zeuge erscheint nicht: Bernd N., Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven im Bauamt. Über den sagt Frank Uwe Walpurgis, Ratsherr der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) und ehemals Vorsitzender der Freien Wähler Wilhelmshaven: "Er hat ein Mitglied am Telefon bedroht." Geschehen sein soll das vor der FW-Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus, die mit einem Hausverbot von der Kirchengemeinde beendet worden ist. Der Richter fällt nach der Verhandlung folgendes Urteil: Ich werde wegen Verleumdung der UWG-Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 500 Euro verdonnert. Dagegen kann ich innerhalb von einer Woche Berufung einlegen.

Die Verhandlung beginnt pünktlich um 9 Uhr im Wilhelmshavener Amtsgericht. Der Staatsanwalt aus Oldenburg verliest die Anklageschrift: "Am 17. 12. 2011 postete der Angeklagte via facebook in Beziehung auf den ihm bekannten Frank Uwe Walpurgis: ´sind sie nun neofaschistin bei walpurgis oder woanders?´ Ihm kam es darauf an, den Geschädigten mit dieser Äußerung in die Nähe gewalttätiger Neonazis zu stellen, um ihn in der öffentlichen  Meinung herabzuwürdigen.

Am 17. und 18. Dezember 2011 veröffentlichte der Angeklagte auf dem Internetblog http://obkandidattjaden.blogspot.com Artikel, in dem er den Ratsherrn Walzner sowie Frank Uwe Walpurgis mit einer Körperverletzung zum Nachteil der Geschädigten Romina F.-P. in Zusammenhang bringt, indem er schreibt: ´Horst Walzner ruft dem Sicherheitsdienst zu: ´Security! Entfernen!´ Der Mann packt sie, in ihrem Rücken knackt es. Er zieht sie beiseite. Sie wird immer krummer, ihre Füße taub: ´Walzner und Walpurgis wissen, dass ich schwer rückenkrank bin.´ Sie wendet sich an Walzner, der lacht hämisch.´

Zudem schildert der Angeschuldigte, dass in diesem Zusammenhang gegenüber deren Freund die Äußerung gefallen sei: ´Halt die Fresse! So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit.´ Über diese Äußerung hätten Walpurgis und Walzner nur gelächelt. Auch hiermit wollte der Angeschuldigte die beiden Geschädigten auf eine Stufe mit rechtsradikalen und gewaltbereiten Personen stellen, um diese in ihrer Ehre herabzuwürdigen."

Der Richter gibt mir Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Ich weise darauf hin, dass meine facebook-Äußerung vom 17. Dezember 2011 eine Reaktion gewesen sei auf einen islamfeindlichen Kommentar, der damals auf den Seiten von Frank Uwe Walpurgis veröffentlicht worden sei. Kommentiert hätte ich die Forderung einer gewissen Erika H., der Islam müsse aus Deutschland verschwinden. Beim zweiten Anklagepunkt lasse die Staatsanwalt von Oldenburg die Einleitung weg, sie verschweige zudem, dass ich Frank Uwe Walpurgis um eine Stellungnahme gebeten hätte, die ausgeblieben sei. Das zweite Zitat, das mit "Halt die Fresse!" beginne, stehe gar nicht auf meinen Seiten.

Hinweis für alle, die diese Beiträge googeln wollen: Man findet sie unter "Quo vadis, Freie Wähler?", Teil I und Teil II. Dort steht auch, dass die Vorwürfe von Walpurgis und Walzner bestritten werden. Der Link zu Teil II.  Wo steht dort etwas von "Halt die Fresse!"?

Der Richter ruft Frank Uwe Walpurgis als Ersten in den Zeugenstand. Der schildert die Ereignisse vor und während der Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 aus seiner Sicht. Dem gerade erst gewählten FW-Vorsitzenden Udo Grubert habe das Misstrauen ausgesprochen werden sollen. Das habe sich wohl schon vor der Versammlung herumgesprochen. Deswegen habe es Drohungen am Telefon gegeben. Der zweite Drohanruf stamme von Bernd N., damals Vorstandsmitglied der Freien Wähler Niedersachsen, Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Wilhelmshaven und von mir benannter Zeuge, der nicht erschienen ist.

Da nach diesen Drohungen Befürchtungen geäußert worden seien, dass die Mitgliederversammlung nicht ruhig über die Bühne gehen könnte, habe man Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Geschehen sei dies: "Udo Grubert erschien. In die Anwesenheitsliste am Eingang trug er sich nicht ein. Grubert lief sofort auf Walzner zu. Er und seine Gefolgsleute haben die Versammlung gesprengt."

Anschließend präsentiert der Richter dem Staatsanwalt, Walpurgis und mir Facebook-Einträge. Demnach soll ich mit einer gewissen V. kommuniziert haben, die ich gar nicht kenne. Mir ist nur der Name Erika H. und ihr islamfeindlicher Kommentar bekannt. Außerdem hat mich Walpurgis auf seinen Seiten nach meinem Protest sofort gesperrt. Postings auf seinen Seiten sind mir also gar nicht mehr möglich gewesen. Diese Anmerkungen überhört der Richter.

Zweiter Zeuge ist Horst Dieter Walzner, der betont, dass er mich gar nicht kenne. Weitere Angaben kann er nicht machen. Das Motto der Grubert-Anhänger habe gelautet: "Wir werden euch unmöglich machen."

Dann wird Udo Grubert in den Saal gerufen. Er sagt, dass sich damals niemand mit Ruhm bekleckert habe. Meine Rolle stuft er als vermittelnd zwischen den Fronten ein. Bei der Auswertung aller Stellungnahmen aus jener Zeit sei er zu der Überzeugung gelangt, dass man das damalige Geschehen nicht mehr nachvollziehen könne, weil Kommentare gelöscht worden seien, die für das Gesamtbild wichtig sein könnten.

Nach der Zeugenanhörung will mich der Oldenburger Staatsanwalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 100 Euro verurteilen lassen. Der Richter senkt die Strafe auf 1 500 Euro. Im Wiederholungsfalle müsse ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ich hätte die Sorgfaltspflicht eines Redakteurs verletzt...Ich könne aber in Berufung gehen. Da bin ich nicht abgeneigt...

Schriftlicher Beschluss noch nicht da

8. Mai 2013. Das Urteil habe ich immer noch nicht in schriftlicher Form vom Wilhelmshavener Amtsgericht bekommen.

Freispruch vor Oldenburger Landgericht

31. Oktober 2013. Die Berufungsverhandlung endet mit einem Freispruch.

Hier lesen