Samstag, 16. Februar 2013

Prozessbericht

Admiral-Klatt-Straße 51. Foto: Heinz-Peter Tjaden






















Gebetet wird ohne Hund

Die Tür zum Grundstück steht offen, Kinder spielen dort, ein Junge kommt zu mir gerannt: "Der Hund darf nicht auf dieses Grundstück. Die beten gerade." Heute ist Samstag. Jeden Freitag treffen sich in der Moschee über 200 Muslime zum Freitagsgebet.

"Vor dem Freitagsgebet soll ein Duschbad (ghusl) genommen werden. Das Freitagsgebet (salatu-1-dschumua) ist ein Gemeinschaftsgebet, das hinter dem Imam in der Moschee verrichtet wird. Jeder gesunde, erwachsene, männliche Muslim muss an ihm teilnehmen. Frauen dürfen statt des Freitagsgebets das dsuhr-Gebet zu Hause verrichten. Wer aus irgendwelchen Gründen das Freitagsgebet versäumt, muss statt dessen das dsuhrGebet (mit 4 rak‘a) beten. Wer am Freitagsgebet teilnimmt, betet kein Mittagsgebet. Beim Eintritt in die Moschee betet man 2 rak‘a nafila. Dann hält der Imam zwei Ansprachen (chutba), wahrend er auf dem minbar (erhöhte Plattform) steht. Diese Ansprachen gelten als Teil des Freitagsgebets und sollen nicht versäumt werden. Während der chutba darf man sich, wie auch während des Gebets, mit nichts anderem beschäftigen. Danach stellen sich die Gläubigen in Reihen hinter dem Iinam auf, fassen die nijja, das Freitagsgebet von zwei rak‘a dem Imam folgend zu verrichten, und beten dann zwei rak‘a hinter dem Imam. Danach sind noch vier rak‘a sunna anempfohlen", heißt es dazu im Internet

Der Junge kehrt zu seinem Spielkameraden zurück, ein junger Mann erscheint. Ich erzähle ihm von der Verhandlung, die am 3. April 2013 vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven stattfindet. Ich gebe ihm die siebte Ausgabe der internetten Zeitung "2sechs3acht4" mit einem Bericht über diesen Strafprozess. "Die gebe ich meinem Vorgesetzten", sagt der junge Mann. Zu dem Prozess meint er: "Da passiert nichts." Dass der Islam raus müsse aus Deutschland, dürfe man ebenso wenig sagen wie: "Juden raus."

Anfang Mai vorigen Jahres hat hier ein Zelt gebrannt, das für ein Kinderfest aufgestellt wurde. Jemand hatte einen Brandsatz über die Mauer geworfen. Gefeiert wurde trotzdem. Ob der Täter gefasst worden ist, steht nicht im Internet. Der NDR berichtete 10 Tage später, dass man ihn immer noch suche, die Zahl rechtsradikal motivierter Straftaten steige in der Region Wilhelmshaven. 

Donnerstag, 14. Februar 2013

Beschimpfungen/Handgreiflichkeiten

Wilhelmshavener Zeitung,
15. Dezember 2011



















Siehe auch: Meine Erwiderung

Meine Erwiderung

Auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oldenburg
(verfasst am 30. November 2012)


An das Wilhelmshavener Amtsgericht
Az. 640 Js 23468/12

Der Antrag der Staatsanwaltschaft von Oldenburg auf Eröffnung der Hauptverhandlung ist zurückzuweisen.

Begründung:

Anklagepunkt 1

Die zitierte Frage habe ich bei Facebook keinesfalls Frank Uwe Walpurgis oder Horst Dieter Walzner gestellt, sondern Erika H. aus Wilhelmshaven, die am 17. Dezember 2011 die Forderung „Der Islam muss raus aus Deutschland“ gepostet hat.

Der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister hat in dieser Woche eine Moschee in Garbsen besucht. Bei dieser Gelegenheit wies er darauf hin, dass in Niedersachsen 250 000 Muslime leben. Ziel seiner Politik sei eine gute Nachbarschaft, im nächsten Jahr gebe es an Schulen islamischen Religionsunterricht, an der Universität von Osnabrück eine Imamausbildung.

Die Forderung von Erika H. wäre also nur mit Gewalt durchzusetzen, und zwar mit Gewalt gegen Personen, die z. T. seit langer Zeit in Niedersachsen bzw. Deutschland leben. Die Forderung „Die Juden müssen raus aus Deutschland“ dürfte ich sicherlich ungestraft und auch mit Recht als neofaschistisch brandmarken. Die Forderung, eine andere Weltreligion zu vertreiben, steht auf der gleichen Stufe. Das wird die Oldenburger Staatsanwaltschaft wohl kaum bestreiten wollen.


Anklagepunkt 2:

Hier bedient sich die Staatsanwaltschaft von Oldenburg einer manipulativen Technik. Der zitierte Absatz beginnt nicht mit „Horst Walzner ruft dem Sicherheitsdienst zu…“, sondern mit dem Hinweis, dass ich die Schilderungen eines weiblichen Vorstandsmitglieds der Freien Wähler Wilhelmshaven wiedergebe.

Als Zeugen dafür, dass diese Schilderungen wahr sind, benenne ich

Udo Striess-Grubert, ... , der seinerzeit Vorsitzender der Freien Wähler Wilhelmshaven gewesen ist, bei der Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 im Heppenser Gemeindehaus nicht zu Wort kam und die Polizei rief.

Romina F.-P., die während der Mitgliederversammlung angegriffen worden ist.

Frank Uwe Walpurgis ist einige Wochen später seinem Ausschluss bei den Freien Wählern Niedersachsen auch nur zuvorgekommen. Er legte seine Ämter nieder und verließ diese Wählergemeinschaft, die sein Verhalten verurteilt hatte. Walpurgis und Walzner gründeten die UWG und behielten als UWG-Vertreter ihre Sitze im Rat der Stadt Wilhelmshaven. Die Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 endete übrigens mit einem Hausverbot für die Freien Wähler Wilhelmshaven.

3. Beweismittel

Inaugenscheinnahme dürfte nicht ausreichend sein, da google-blogs jederzeit verändert werden können. Auch heute noch könnte ich den Text verändern. Ich habe damals auch nicht nur einen Beitrag über die Freien Wähler Wilhelmshaven veröffentlicht, sondern eine Serie. In der dritten Folge ließ ich Frank Uwe Walpurgis zu Wort kommen. Zu den Vorfällen im Heppenser Gemeindehaus äußerte er sich nicht konkret, statt dessen schrieb er nur:

"Dass sich gerade jetzt die Personen an Sie wenden, Herr Tjaden, die im Vorwahlkampf und im Wahlkampf über Sie gelacht und sich lustig gemacht haben, erstaunt mich. Und dass Sie Informationen ungeprüft einstellen, zeigt nur auf, dass Sie sich dem Sensationspressejournalismus doch wesentlich näher fühlen als einer vernünftigen Recherche. Aber die tatsächlichen Abläufe und Hintergründe werden Sie bestimmt nicht interessieren - oder irre ich mich?"

Als Zeugen benenne ich Frank Uwe Walpurgis, ...

Ich beantrage nicht nur die Zurückweisung des Antrages der Oldenburger Staatsanwaltschaft auf Eröffnung der Hauptverhandlung, sondern auch eine Verurteilung von Walpurgis und Walzner wegen falscher Verdächtigung. Mein Ruf ist geschädigt worden. Dafür steht mir m. E. Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu.

Anmerkungen

Die von mir genannten Zeugen sind in dem Beschluss des Amtsgerichtes von Wilhelmshaven vom 11. Februar 2013 noch nicht berücksichtigt worden. Ich werde deren Anhörung noch einmal beantragen und einen weiteren Zeugen benennen. Über die skandalöse Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven hat auch die "Wilhelmshavener Zeitung" berichtet. Im Stadtarchiv werde ich davon eine Kopie machen und dem Richter zustellen. Nach dieser Mitgliederversammlung hagelte es gegenseitige Strafanzeigen, auch ich sollte von der Polizei in Wilhelmshaven vernommen werden, lehnte das aber ab. Der zuständige Polizeibeamte freute sich über meine Absage.

Ich habe schon einmal erwähnt, dass mir Anklagen ohne Beweismittel nicht unbekannt sind. Sogar Lügen der Aufsichtsbehörde kommen vor...



Mittwoch, 13. Februar 2013

Mein erster Bericht

Ist am 26. November 2012 erschienen


Als Zeugen benennt die Staatsanwaltschaft von Oldenburg die beiden Anzeigenerstatter. Drittes Beweismittel ist ein “Auszug der Facebook-Kommunikation vom 17. Dezember 2011″, der “in Augenschein” genommen worden sein soll. Damals reagierte ich auf einen widerwärtigen Kommentar von Erika H. auf den Seiten von Walpurgis mit der Frage: “sind sie nun neofaschistin bei walpurgis oder woanders?” Der Kommentar von Erika H. befindet sich hoffentlich auch in der Akte…Auf jeden Fall steht er im Diskussionsverlauf auf meinen Facebook-Seiten, denn am 21. Dezember 2011 hat sich dazu ein Wilhelmshavener Lokalpolitiker zu Wort gemeldet.

Der Islam muss raus aus Deutschland?